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Grenzbebauung – Was gilt beim Abstand zum Nachbarn?

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Abstandsflächen bei der Grenzbebauung – Bauen an der Grenze zum Nachbarn
Jedes Grundstück hat eine Grenze, an welcher das Eigentum des Grundstückseigentümers endet. Die Grenze markiert dabei eben jenen Punkt, an dem das benachbarte Grundstück und dementsprechend das Eigentum der Nachbarpartei beginnt. In Deutschland gibt es gerade bei dem Grundstücksrecht eine klare Definition der Grenze und somit auch der Grenzbebauung. Den meisten Bauherren ist zwar durchaus der Umstand bewusst, dass es im Zusammenhang mit der Grenzbebauung klare Richtlinien und gesetzliche Vorschriften gibt, allerdings ist das Ausmaß dieser Vorschriften den wenigsten Bauherren bzw. Grundstückseigentümern tatsächlich bekannt. Fakt ist jedenfalls, dass jeder Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück ein gewisses Maß an Privatsphäre haben möchte, sodass die Grenzbebauung auch entsprechend geregelt werden muss.

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Haben Sie Fragen zu einem Bauvorhaben und zu den Regeln für Abstandsflächen bei einer Grenzbebauung, je nach Bundesland? Gerne beraten wir Sie im Baurecht und Nachbarrecht und zu den spezifischen Regeln Ihres Bundeslandes. Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung.

Eine Garage oder Carport direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück zu errichten stößt nicht immer auf Verständnis. Es gibt im Zusammenhang mit der Grenzbebauung eine wahre Vielzahl von Kriterien, die beachtet werden wollen. In vielen Fällen muss die Nachbarpartei vor der Errichtung eines Bauwerks direkt an der Grundstücksgrenze sogar gefragt werden. Überdies ist in der Regel, abhängig von der Art und Güte des Grundstücks, auch eine Baugenehmigung erforderlich.

Grundsätzlich gilt in Deutschland ein Mindestabstand von 3 Meter zum Nachbarn. Unterschreitet das Bauvorhaben jedoch diese Mindestabstandsfläche, spricht man von einer Grenzbebauung, welche auch nur nur in bestimmten Fällen erlaubt ist. Die exakten Regelungen zur Grenzbebauung und deren Abstände sind in den Landesbauordnungen, sowie im Nachbarschaftsrecht und in den Bebauungsplänen geregelt. Dazu kommt, das in den meisten Fällen darüber hinaus der Nachbar seine Zustimmung zur Grenzbebauung geben muss.

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