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Verkehrsunfall bei Wendemanöver in Bushaltestelle

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Ein scheinbar harmloses Wendemanöver an einer belebten Hamburger Bushaltestelle führte zu einem verwickelten Gerichtsfall. Zwei Autos, zwei völlig gegensätzliche Unfallversionen: Die Frage war, wer genau wo stand und fuhr. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek musste klären, welche Geschichte glaubwürdig ist und wer die hohe Verantwortung bei einem solchen Richtungswechsel im Straßenverkehr trägt. So wurde aus einem alltäglichen Crash eine Lehrstunde über Haftung und Glaubwürdigkeit. Zum vorliegenden Urteil Az.: 716a C 332/15 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Hamburg-Wandsbek
  • Datum: 04.03.2016
  • Aktenzeichen: 716a C 332/15
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Die Besitzerin eines VW, die Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend machte und angab, ihr stehendes Fahrzeug sei angefahren worden.
  • Beklagte: Die Fahrerin eines B. und deren Haftpflichtversicherung. Sie beantragten die Klageabweisung und behaupteten, der Unfall sei durch das Rückwärtsfahren des Klägerfahrzeugs verursacht worden.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich in Hamburg zwischen dem VW der Klägerin und dem B. der Beklagtenfahrerin. Am Fahrzeug der Klägerin entstand ein Schaden hinten links, wofür die Klägerin Schadensersatz forderte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Rechtsfrage betraf die vollständige Haftung und Schadensersatzpflicht aus einem Verkehrsunfall. Es ging um die Klärung, ob ein stehendes Fahrzeug von einem wendenden Fahrzeug erfasst wurde oder ob das klägerische Fahrzeug rückwärts fuhr, und die daraus resultierende Frage der Allein- oder Mithaftung.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner zur Zahlung von 2.280,46 € nebst Zinsen an die Klägerin verurteilt, zuzüglich vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 293,30 € mit Zinsen. Die Beklagten haben zudem die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Beklagtenfahrerin den Unfall durch einen schuldhaften Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung verursachte, indem sie beim Wenden gegen die linke hintere Seite des stehenden Fahrzeugs der Klägerin fuhr. Es wurde festgestellt, dass das Fahrzeug der Klägerin nicht zurücksetzte und kein Mitverschulden der Klägerin vorlag. Die Klägerin kann den gesamten Schaden ersetzt verlangen.
  • Folgen: Die Klägerin erhält vollen Ersatz für den ihr entstandenen Schaden sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, da das Gericht die alleinige Haftung der Beklagten für den Unfall feststellte.

Der Fall vor Gericht


Ein Unfall an der Bushaltestelle: Wer haftet, wenn die Geschichten kollidieren?

Ein alltäglicher Verkehrsunfall, zwei beteiligte Autos und zwei völlig gegensätzliche Schilderungen des Hergangs. Wer trägt die Schuld, wenn Aussage gegen Aussage steht? In einem solchen Fall musste das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek entscheiden, welche Version der Wahrheit entspricht und wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Das Urteil zeigt detailliert, wie ein Gericht Beweise bewertet und zu einer klaren Entscheidung kommt, selbst wenn die Faktenlage auf den ersten Blick unklar erscheint.

Der strittige Moment: Zwei Versionen eines Unfalls

Die Ausgangslage schien simpel. In der Bucht einer Bushaltestelle in Hamburg kollidierten zwei Fahrzeuge: der VW der Klägerin und der BMW der Beklagten….


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