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Darlegungs- und Beweislast bei reparierten Vorschäden

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, eine neue Delle am Auto – der Fall schien klar. Doch was, wenn die beschädigte Stelle bereits alte Kratzer aufwies? Genau diese Vorschäden wurden einem Autobesitzer in Gelsenkirchen zum Verhängnis: Sein Anspruch auf Schadensersatz scheiterte, weil der Wagen zuvor nicht makellos war. Ein Urteil, das aufzeigt, wie entscheidend die lückenlose Dokumentation der Fahrzeughistorie sein kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 S 3/16 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Essen
  • Datum: 21.03.2016
  • Aktenzeichen: 15 S 3/16
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren (Beschluss)
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Besitzer eines beschädigten Fahrzeugs, der Schadensersatz forderte.
  • Beklagte: Mutmaßlicher Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung, die die Zahlung verweigerten.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Nach einem Verkehrsunfall forderte der Eigentümer eines beschädigten Fahrzeugs Schadensersatz vom mutmaßlichen Unfallverursacher und dessen Versicherung. Die Beklagten verweigerten die Zahlung mit der Begründung, dass Vorschäden am Fahrzeug des Klägers nicht nachweislich sachgerecht repariert worden seien.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, unter welchen Bedingungen ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz für ein Fahrzeug verlangen kann, das bereits Vorschäden im selben Bereich aufwies. Es ging insbesondere darum, ob der Geschädigte beweisen muss, dass diese Vorschäden fachgerecht repariert wurden, um eine Abgrenzung zwischen alten und neuen Schäden zu ermöglichen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht Essen beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts zurückzuweisen. Damit bleibt die Abweisung der Schadensersatzforderungen des Klägers bestehen.
  • Begründung: Das Gericht begründete dies damit, dass der Kläger nicht schlüssig dargelegt hatte, dass frühere Schäden an seinem Fahrzeug, die sich mit den neuen Schäden überschnitten, sachgerecht repariert wurden. Ohne diesen Nachweis fehle die Grundlage für eine gerichtliche Schadensschätzung.
  • Folgen: Für den Kläger bedeutet dies, dass er keinen Schadensersatz für die Unfallschäden erhält. Das Gericht betonte zudem, dass es Missbrauchsfällen vorbeugen will, indem es von Geschädigten den Nachweis einer fachgerechten Reparatur von Vorschäden fordert.

Der Fall vor Gericht


Ein Blechschaden mit Tücken: Warum alte Kratzer einen neuen Schadensersatzanspruch verhindern können

Ein unachtsamer Moment im Straßenverkehr, und schon ist es passiert: ein Kratzer im Lack, eine Delle in der Tür. Für die meisten Autofahrer ist der Ablauf klar: Man dokumentiert den Schaden, lässt ein Gutachten erstellen und reicht die Rechnung bei der gegnerischen Versicherung ein. Doch was passiert, wenn die beschädigte Stelle schon vor dem Unfall nicht mehr makellos war? Wenn ein alter, vielleicht nur notdürftig reparierter Schaden genau dort lag, wo der neue entstanden ist? Genau mit dieser komplizierten Frage musste sich das Landgericht Essen beschäftigen und fällte eine Entscheidung, die für jeden Autobesitzer von Bedeutung ist.

Vom Unfallgutachten zur Klageabweisung

Am 24. Februar 2015 kam es in Gelsenkirchen zu einem Verkehrsunfall. Das Fahrzeug eines Mannes, ein BMW, wurde an der linken Seite gestreift….


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