Stromio kündigt zehntausende Kunden aus laufenden Verträgen – Ist das zulässig?
Nachdem es im Jahr 2021 schon den Beginn des von Experten vorausgesagten „Sterbens“ der „Billigstrom-Anbieter“ gab, folgt nunmehr mit Stromio der nächste Anbieter. Stromio hatte sich im Segment der „Billigstrom-Anbieter“ durchaus einen Namen gemacht und konnte sich über einen großen Kundenstramm erfreuen, doch zum 21.12.2021 wurde das Aus des Anbieters bekannt gegeben. Für Stromio-Kunden bedeutet dies, dass nunmehr einige Dinge beachtet werden müssen. Es ist durchaus denkbar, dass die ersten Stromio-Kunden bereits die Kündigung des Vertrages und damit auch die Einstellung der Belieferung erhalten haben.
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Wurden Sie von Stromio oder einem anderen Billigstrom-Anbieter trotz laufendem Vertrag gekündigt? Wenden Sie sich an uns! Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche durch den Wechsel in einen teureren Grundversorgertarif. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.
Bereits die zweite Welle der Kündigungen
Preisschock für Verbraucher: Stromanbieter Stromio kündigt allen Kunde, trotz laufender Verträge und Preisgarantien. Alleine in NRW sind mehrere zehntausend Kunden betroffen. Forderungen nach Schadensersatz aufgrund des Wechseln in einen treueren Grundversorgertarif werden laut. (Symbolfoto: Lisa-S/Shutterstock.com)
Nachdem Grünwelt-Energie das Aus bereits verkündet und eine Kündigungswelle herausgeschickt hat, folgt nunmehr mit Stromio die zweite Welle. Für etliche Stromio-Kunden bedeutet dies, dass sie sich fortan als Verbraucher in einer Grundversorgung eines anderen Anbieters wiederfinden. Diese Grundversorgung ist in der gängigen Praxis kostspieliger als der Tarif, der zuvor bei Stromio vertraglich vereinbart wurde. Die Verbraucher fragen sich jetzt natürlich, was zu tun ist, wenn durch die Kündigung auch Mehrkosten entstehen. Es gibt jedoch für Verbraucher durchaus Möglichkeiten, dieser Entwicklung wirksam zu begegnen.
Die Entwicklung kommt im Grunde genommen zwar nicht überraschend – immerhin ist der Markt der Energieversorger bereit[…]