Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Impfausweis – Gesundheitszeugnis – Strafbarkeit nach § 267 StGB

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

OLG Bamberg – Az.: 1 Ws 732-733/21 – Beschluss vom 17.01.2022

I. …………………………..

II. Die weiteren Beschwerden der Staatsanwaltschaft gegen die Beschlüsse des Landgerichts vom 03.12.2021 betreffend den Beschuldigten Y und betreffend den Beschuldigten Z, werden verworfen.

III.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der hierfür notwendigen Auslagen der Beschuldigten trägt die Staatskasse.
Gründe
I.

Das Amtsgericht, Ermittlungsrichter hat am 17.11.2021 bzw. 18.11.2021 Haftbefehle gegen die Beschuldigten erlassen und diese jeweils auf die Haftgründe der Flucht- und Verdunkelungsgefahr gestützt.
Dem Beschuldigten Y liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last:
„Am 11.11.2021 gegen 16:10 Uhr verkaufte der Beschuldigte in der C-Straße an der dortigen Shell-Tankstelle an einen verdeckten Ermittler der Polizei einen gelben – wohl mit einem Mittäter gemeinsam – angekauften Impfpass, mit 2 selbsterklärenden SARS-COV-2 bzw. Covid-19 Impfungen („Corona-Impfungen“) mit den Impfdaten-Stempeln vom 19.06.2021 und 31.07.2021 und zwei eingeklebten angekauften Aufklebern mit sogenannten Chargen-Nummern von vermeintlichen Impfstoffen mit der Bezeichnung „COMIRNATY Ch.-B. FA5833 und COMIRNATY Ch.-B FC1440“ sowie neben jedem Aufkleber einen selbst erstellten oder angekauften, aber selbst eingetragenen Stempel mit selbst angebrachter nicht leserlicher Unterschrift über dem Stempel zum Preis von 150 €, obwohl der Ankäufer nicht der geimpfte Inhaber des Ausweises war. Der Ankäufer musste dann nur noch selbst einen Namen auf der Vorderseite des Passes eintragen. Der Beschuldigte verkaufte aus reiner Gewinnerzielungsabsicht in dem Bewusstsein, dass der Käufer damit vortäuschen würde, dass er zweifach gegen SARS-COV-2 bzw. Covid-19 durch einen Arzt geimpft sei und damit in der aktuellen „Corona Pandemie“-Situation“ als vollständig geimpft gälte.

Lesen Sie hier mehr zu der Strafbarkeit der Verwendung eines gefälschten Impfausweises.

Der Beschuldigte vereinbarte zudem am 13.11.2021 und 17.11.2021 mit einem verdeckten Ermittler der Polizei die Herstellung und Lieferung von weiteren mindestens 70 gefälschten gelben Impfpässen mit jeweils erneut (wie zuvor mit dem am 11.11.2021 verkauften Impfpass) zwei selbst eingetragenen SARS-COV-2 bzw. Covid-19-Impfungen („Corona-Impfungen“) am 17.11.2021 um die Mittagszeit für 6.500 €, um auch hier erneut Gewinn z[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv