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Statusfeststellungsverfahren bei der gesetzlichen Sozialversicherung – Widerspruch einlegen

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Was Sie über das Statusfeststellung nach § 7a SGB IV wissen sollten
Im Berufsleben ist die spezielle Einordnung der Arbeitnehmer enorm wichtig, da ein Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig ist. Dies dient dazu, den Sozialstaat aufrechtzuerhalten und den Bürgern damit die Absicherung zu gewährleisten. Nicht immer ist diese Einordnung jedoch einfach, da sich die Berufsbilder sowie auch die Beschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren massiv verändert haben. Es gibt sowohl abhängige bzw. festangestellte Beschäftigte, die bei einem Arbeitgeber auf der Grundlage eines arbeitsvertraglichen Verhältnisses einer Beschäftigung nachgehen und es gibt Selbstständige, die freiberuflich tätig sind. Mit einem Statusfeststellungsverfahren kann diese Einordnung erfolgen, aber nicht immer ist diese Einordnung auch tatsächlich korrekt. In derartigen Fällen kann es sich lohnen, einen Widerspruch gegen das Statusfeststellungsverfahren der gesetzlichen Sozialversicherung einzulegen.

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Welche Zielsetzung verfolgt das Statusfeststellungsverfahren der gesetzlichen Sozialversicherung?
Ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren dient dazu, den Sozialversicherungsstatus von Personen in Zweifelsfällen zu klären und festzulegen. Da sich daraus auch negative Folgen ergeben können, macht es oft Sinn Widerspruch und Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einzulegen. (Symbolfoto: Andrey_Popov/Shutterstock.com)

Mit dem Statusfeststellungsverfahren wird das Ziel verfolgt, eine verbindliche Entscheidung dahingehend zu treffen, wie genau der Status eines Arbeitnehmers bzw. einer berufstätigen Person ist. Die Entscheidung zielt letztlich darauf ab, ob das Beschäftigungsverhältnis bzw. die berufliche Tätigkeit einer Sozialversicherungspflicht unterliegt oder nicht. Sollte die Beschäftigung des Arbeitnehmers einer Sozialversicherungspflicht unterliegen wird zudem auch direkt in dem Statusfeststellungsverfahren […]


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