Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Parship kündigen – Wie komme ich vorzeitig aus dem Vertrag?

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Partnervermittlungsverträge mit Fallstricke
Parship hat sich im Bereich der Online-Partnersuche einen hervorragenden Ruf erarbeitet und bietet eine riesige Auswahl an Singles als Deutschlands größte Singlebörse. Hierfür ist allerdings ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Single erforderlich. Ein derartiger Vertrag ist durch die Anmeldung sehr schnell abgeschlossen, allerdings kann er bedauerlicherweise in der gängigen Praxis nicht so einfach gekündigt werden. Der Hauptgrund hierfür liegt in dem Umstand, dass sich Parship nicht gerade kooperativ denjenigen Nutzern zeigt, die das Angebot des Anbieters nicht mehr weiter nutzen möchten.

Wer sich bei Parship anmeldet vollzieht diese Handlung aus der Hoffnung heraus, dass die große Liebe gefunden wird. Nur zu gern wird dabei der Umstand außer Acht gelassen, dass durch die Anmeldung ein Vertragsverhältnis mit einem Unternehmen eingegangen wird. Ist die Partnersuche erfolgreich verlaufen gibt es natürlich keinen Bedarf mehr an dem Angebot von Parship, so dass das Profil sowie auch der Vertrag mit dem Anbieter gelöscht werden kann. Hierbei gibt es natürlich einige Kriterien wie beispielsweise die Kündigungsfrist zu beachten. Auch die Art der Kündigung muss zwingend beachtet werden, damit die Kündigung reibungslos verlaufen kann.

[toc]

Sollten Sie Probleme mit der Kündigung bei Parship oder mit einer anderen Partnervermittlung haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und setzen Ihr Recht durch. Nehmen Sie hier Kontakt zu unseren Anwälten auf!
Wie kann die Mitgliedschaft bei Parship gekündigt werden?
Die Kündigungsfristen bei Parship sind zunächst erst einmal abhängig von der Art der Mitgliedschaft. Die kostenlose Basis-Mitgliedschaft ist jederzeit kündbar. Diese Kündigung ist relativ simpel, da sich der Nutzer lediglich in sein Profil bei dem Anbieter einloggen muss und unter „Daten & Einstellungen“ in der Option „Profil verwalten“ den Punkt „Profil löschen“ anklicken muss. Dieser Schritt muss lediglich ein weiteres Mal per Mausklick bestätigt werden und schon ist die Basis-Mitgliedschaft beendet. In der Regel erfolgt nach diesem Schritt nochmals eine Bestätigung der Kündigung seitens des Anbieters per E-Mail.

Bei der kostenpflichtigen Variante verhält sich der Sachverhalt schon ein w[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv