Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Dauernutzungsrecht – Eintragung eines Nießbrauchs

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

OLG München - Az.: 34 Wx 27/16 - Beschluss vom 29.06.2016

I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Landshut – Grundbuchamt – vom 8. Dezember 2015 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass aus dem Stadtratsbeschluss die Bevollmächtigung zur Erklärung der Zustimmung namens der Stadt Landshut hervorgehen muss.

II. Die Beteiligten haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe
I.

Im Erbbaugrundbuch ist die Parkhaus W.-Straße GmbH & Co. KG als Erbbauberechtigte an einem im Gebiet der Stadt L. gelegenen Grundstück eingetragen. Unter ihrer damaligen Firma räumte sie mit notariellem Vertrag vom 28.4.1969 der H. Waren- und Kaufhaus GmbH an einem baulich getrennten, noch zu errichtenden Parkhausteil das Recht zur alleinigen Dauernutzung als Stellplätze für sich, ihre Kunden, Angestellten und Lieferanten ein (§ 1). Im Gegenzug verpflichtete sich die Berechtigte unter anderem zu einer anteiligen Mitfinanzierung der Herstellungskosten. In der Präambel ist über die zugrunde liegenden Erwägungen ausgeführt:

Aufgrund des Erbbaurechtsvertrages zwischen der Parkhausgesellschaft und der Stadt L. … wird die Parkhausgesellschaft auf dem … Grundstück ein dreigeschossiges Parkhaus mit 543 Kraftfahrzeugeinstellplätzen … errichten. … Der Bau des Parkhauses soll die Bedürfnisse des öffentlichen Straßenverkehrs befriedigen und Stellplätze für solche Unternehmen schaffen, die daran interessiert sind, Parkplätze für ihre Kunden zur Verfügung zu stellen und/oder die nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, Einstellplätze herzustellen. … Da H. ebenfalls an der Schaffung von Parkplätzen für ihr in L. betriebenes Kaufhaus interessiert ist, werden H. im Untergeschoß und Erdgeschoß des geplanten Parkhauses die im anliegenden Plan in roter Farbe gekennzeichneten Flächen mit 177 Einstellplätzen im Wege des Dauernutzungsrechtes (§ 31 Abs. 2 WEG) von der Parkhausgesellschaft nach Maßgaben des … Vertrages zur Verfügung gestellt.

Zur dinglichen Sicherung des Rechts bestellte die Erbbauberechtigte zugunsten der H. Waren- und Kaufhaus GmbH gemäß § 5 Ziff. 1

ein Dauernutzungsrecht gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15. März 1951 an dem … Erbbaurecht …, und zwar auf die Dauer des bestellten Erbbaurechtes einschließlich etwa noch zu vereinbarender Verlängerungs- oder Erneuerungszeiträume.

Ã[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv