Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Pflichtteilsergänzungsanspruch – 10-Jahresfrist bei Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

OLG München – Az.: 23 U 363/16 – Urteil vom 14.07.2016

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17.12.2015, Az. 31 O 24217/14, in Ziff. 1 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht zurückverwiesen.

2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Der Kläger macht gegen den Beklagten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend.

Die Parteien sind die einzigen Söhne der am 29.08.2013 verstorbenen Agnes M. Die Erblasserin war zum Zeitpunkt des Todes mittellos. Sie wurde aufgrund letztwilliger Verfügung zu gleichen Teilen beerbt von ihren Enkelinnen Laura L. und Astrid L.

Der Beklagte und die Erblasserin waren ursprünglich gemeinsame Eigentümer einer Eigentumswohnung in der H.straße in München zu je 0,5. Mit notariellem Überlassungsvertrag vom 02.04.1986 übertrug die Erblasserin ihren Miteigentumsanteil an den Beklagten (Anlage K 4). Der Beklagte verpflichtete sich zur Übernahme der eingetragenen Buchgrundschuld zu 15.000,00 DM, die am 01.01.1986 noch mit 7.696,85 DM valutiert war (vgl. Ziff. V 1 des Notarvertrags K 4). Ferner blieb der Erblasserin ein lebenslanges kostenfreies Wohnrecht an der gesamten Wohnung vorbehalten (Ziff. V 2 des Notarvertrags K 4).

Der Kläger ist der Ansicht, die Erblasserin habe das wirtschaftliche Eigentum nicht schon mit der Übereignung verloren, sondern erst mit Ende der tatsächlichen Nutzung der Wohnung 2013.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch belaufe sich auf 37.500,00 Euro. Zudem stünden dem Kläger weitere Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen einer Wohnungsvermietung durch den Beklagten und der Überweisung von Sparguthaben der Erblasserin durch den Beklagten an sich selbst zu.

Der Kläger hat in 1. Instanz beantragt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50.980,89 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

Der Beklagte hat Klageabweisung beantragt.

Der Beklagte behauptet, die Überlassung sei nicht schenkungsweise erfolgt. Darüber hinaus bestehe der Ergänzungsanspruch nicht mehr, da die Übertragung länger als 10 Jahre zurück liege.

Das Landgericht, auf dessen tatsächliche Feststellungen nach § 540 Abs. 1 ZPO Bezug genommen wird, hat ein Teilend– und Grundurteil erlassen. Bezüglich des Pflichtteilsergänzungsanspruchs hat das Landgericht durch Grundurt[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv