Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schülern am Verlassen des Klassenraums gehindert – Freiheitsberaubung

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

AG Neuss – Az.: 12 Ds 333/16 – Urteil vom 24.08.2016

Der Angeklagte ist der Freiheitsberaubung schuldig; im Übrigen wird er freigesprochen.

Er wird verwarnt.

Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 100,- EUR, also zu 1.000,- EUR, bleibt vorbehalten.

Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zur Hälfte; im Übrigen trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten und die weiteren Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 239, 59 StGB.
Gründe
A. Persönliche Verhältnisse
Der Inhalt des aktuellen Bundeszentralregisterauszuges lautet:

– keine Eintragung –
B. Tatgeschehen
I.

Am 28. April 2015 unterrichtete der Angeklagte in den beiden letzten Stunden des Tagesstundenplanes die Klasse 6 b im Fach „Musik“. Regulärer Unterrichtsschluss und Ende des Schultages für diese Klasse war 13.20 Uhr. Als Unterrichtsthema vermerkte er im Klassenbuch für beide Unterrichtsstunden „Einf. Streicher“.

Unter Bemerkungen trug er ein: „L. verlässt unabgesprochen den Klassenraum, 12.53 Uhr“, und „H. WC-Gang 12.37“.

Am Ende der Wocheneintragungen findet sich in dem Klassenbuch der Eintrag: „Ordnungsdienst: W. & L“.

Den in der Doppelstunde vorgesehenen Unterrichtsabschnitt „Was ist ein Virtuose?“ wollte der Angeklagte den 26 anwesenden Schülerinnen und Schülern durch Vorführung eines Hörspiels und eines Filmausschnittes über „Paganini“ vermitteln. Mit seinem Vorhaben stieß er durch Unruhe und Undiszipliniertheit (Lachen, Schreien) von mindestens einem Drittel der Schüler auf nachhaltige Ablehnung. Wer im Einzelnen die Unruhestifter waren, ließ sich nicht feststellen. Nach Angaben des Angeklagten gab es auch ruhige, lernwillige Schüler.

Zur Disziplinierung und Herstellung der Ordnung verlangte er nach dem dritten vergeblichen Versuch des geplanten Medienunterrichts von allen 26 Schülern das Abschreiben des Wikipedia-Textes „Warum wird Paganini Der Teufelsgeiger genannt ?“. Der Text wurde über ein Smartboard an die Wand projiziert und das Abschreiben begann (Phase 1).

Nach ca. 15 Minuten – es war Ruhe eingekehrt – erklärte der Angeklagte das „Abschreiben“ für beendet und ließ die Schriftstücke auf dem Pult ablegen – unabhängig davon, ob die Arbeiten vollständig waren. Er ging davon aus, mit der jetzt eingetretenen Ruhe und Ordnung die ursprünglich geplante Unterrichtung fortsetzen zu können. Das erklärte er den Schülern auch so. Allerdings hatte er bemerkt, dass einige Schüler der Anordnung de[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv