Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wichtige Gesetzesänderungen für 2022

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Was ändert sich in 2022? Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick
Das neue Jahr 2022 startet für die Menschen mit einer ganzen Reihe von Gesetzesänderungen, die auf die unterschiedlichen Menschen unterschiedliche Auswirkungen haben werden. Mitunter ist es ein wenig schwierig, den Überblick über die jeweiligen Gesetzesänderungen zu behalten, allerdings können wir an dieser Stelle einen guten Überblick über die wahrscheinlich wichtigesten Änderungen für 2022 geben.

[toc]

Können wir Ihnen in einem der genannten Bereiche weiterhelfen? Gerne beraten und vertreten wir Sie in vielen Rechtsbereichen. Nehmen Sie Kontakt auf.
Der Führerscheinumtausch
Gesetze und Regeln werden regelmäßig angepasst und geändert – Alle wichtigen neuen und geänderten Gesetze für 2022 finden Sie hier – (Symbolfoto: Audio und werbung/Shutterstock.com)

Das Jahr 2022 startet mit einer gigantischen Umtauschaktion, welche rund 43 Millionen Menschen betreffen wird. Die alten Führerscheindokumente werden gegen einheitliche Exemplare ausgetauscht. Das Jahr 2022 stellt dabei lediglich den Startschuss für diese Aktion dar, welche bis zum Jahr 2033 aller Voraussicht nach andauern wird. Um der Masse Herr zu werden ist die Umtauschaktion gestaffelt. Die Jahrgänge 1953 – 1958 müssen ihre Führerscheindokumente bis zu dem 19.01.2022 eintauschen bzw. einen Eintauschtermin vereinbaren. Ein Jahr später folgen dann die Jahrgänge 1959 – 1964. Diejenigen Führerscheininhaber, welche bereits eine Plastikkarten-Fahrerlaubnis besitzen, haben mit dem Umtausch noch Zeit. Bei diesen Exemplaren ist das Datum der Ausstellung der Fahrerlaubnis entscheidend. Die Ausstellungsjahrgänge von 1999 – 2001 sollen bis zu dem 19.01.2026 den Umtausch vollziehen.

Im Zuge der Umtauschaktion erfolgt kein Gesundheitscheck. Diejenigen Führerscheininhaber, welche ihre Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig genug umtauschen, können mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro belangt werden. Ein derartiges Verwarngeld soll jedoch vor dem 19.07.2022 nicht erhobe[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv