Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bußgeldverfahren wegen Teilnahme an illegalem Autorennen

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

OLG Oldenburg – Az.: 2 Ss OWi 295/16 – Beschluss vom 24.10.2016

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg vom 6. Juli 2016 wird mit der Maßgabe auf seine Kosten als unbegründet verworfen, dass der Betroffene wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen die §§ 29 Abs. 1, 49 StVO, 25 Abs. 2 a StVG – Teilnahme an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen – verurteilt wird.
Gründe
I.

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Verbot zur Teilnahme an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen zu einer Geldbuße in Höhe von 400,00 € verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts befuhr der Betroffene am 11. Januar 2016 gegen 00:50 Uhr als Führer des PKW … mit dem amtlichen Kennzeichen … die … Straße ab E.. O.. H.. Straße bis zum … – Markt. Er fuhr die Strecke gemeinsam mit einem anderen Verkehrsteilnehmer. Beide Kraftfahrer fuhren mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Sie taten dies, um die Höchstgeschwindigkeit ihrer Kraftfahrzeuge zu erzielen und sich vorzuführen. Auf einem Parkplatz kamen sowohl der Betroffene als auch der weitere Verkehrsteilnehmer zum Stehen. Beide unterhielten sich. Es roch nach Gummi und stark beanspruchten Bremsen.

Das Amtsgericht hat gemeint, der Betroffene habe zumindest fahrlässig gegen § 29 Abs. 1 StVO verstoßen.

Der Betroffene hat gegen das Urteil Rechtsbeschwerde eingelegt und rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Er ist der Auffassung, die tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts trügen den Urteilsausspruch nicht. Insbesondere sei dem Verhalten des Betroffenen kein wettbewerblicher Charakter zu entnehmen.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist in ihrer Zuschrift den Erwägungen des Beschwerdeführers insoweit beigetreten, als dass nach den Feststellungen des Amtsgerichts nicht von einer Leistungsprüfungsfahrt ausgegangen werden könne. Sie beantragt, mit dem Rechtsbeschwerdeführer, das Urteil aufzuheben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Cloppenburg zurückzuverweisen.

II.

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.

(Symbolfoto: Adil Celebiyev StokPhoto/Shutter[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv