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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugkaufvertrag – Rücktritt wegen Geräuschentwicklung

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LG Münster – Az.: 15 O 152/15 – Urteil vom 15.11.2016

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits und der Streitverkündung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Tatbestand
Der Kläger verlangt von der Beklagten, die in S ein Autohaus betreibt, die Rücknahme eines Fahrzeugs der Marke Audi vom Typ Q3, 2,0 TDI Quadro gegen Rückzahlung des durch ihn entrichteten Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Die Herstellerin des Fahrzeugs ist dem Rechtsstreit auf Seiten der Beklagten als Streithelferin beigetreten.

Mit Vertrag vom 26.10.2011 kaufte der Kläger bei der Beklagten das streitgegenständliche Fahrzeug mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer … zu einem Gesamtpreis von 40.186,23 Euro. Das Auto wurde dem Kläger am gleichen Tag übergeben.

Knapp ein Jahr später, am 17.10.2012, stellte der Kläger das Fahrzeug bei der Beklagten vor. Er teilte mit, dass sich bereits nach kurzer Zeit gezeigt habe, dass bei einer Geschwindigkeit von etwa 70 bis 80 km/h und einer Fahrt im siebten Gang ungewöhnliche Geräusche aufträten. Mit anwaltlichem Schreiben vom 08.01.2013 ließ der Kläger die Beklagte zur Mangelbeseitigung auffordern. Die Beklagte wies etwaige Gewährleistungsansprüche des Klägers zurück.

Vor dem Amtsgericht S führte der Kläger daraufhin ein selbstständiges Beweisverfahren durch (Az. 0 H 0/00). Im Rahmen dieses Verfahrens erstattete der bestellte und vereidigte Sachverständige Herr Kfz-Mechanikermeister H unter dem 21.11.2013 ein Gutachten. Er stellte fest, dass am Fahrzeug des Klägers in einem Geschwindigkeitsbereich zwischen 70 und 80km/h im siebten Gang „fahrzeugspezifische Geräusche“ zu hören seien. Nach durchgeführten Probefahrten beschrieb der Sachverständige das Geräusch dergestalt, dass bei einer Motordrehzahl von ca. 1.400 Umdrehungen bei geringem Beschleunigungsvorgang ein mahlendes, grollendes Geräusch hörbar gewesen sei, das bei betriebswarmem Motor fortwährend reproduziert werden könne. Die Untersuchung des Sachverständigen ergab, dass das Geräusch am deutlichsten aus dem Bereich des Verteilergetriebes zu hören war.

Nach dem Eindruck des Sachverständigen handelte es sich um ein Geräusch, das vergleichbar mit Geräuschen bei einem Getriebeschaden war. Aus diesem Grund ließ der Sachverständige bei einer Audi-Vertragswerkstatt das Getriebeöl und das Öl aus dem Verteilergetriebe ab und fing es auf, um feststellen zu können, ob sic[…]


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