So viel Unterhalt steht Ihrem Kind laut Düsseldorfer Tabelle ab 2022 zu
Der 01.01. eines jeden Jahres ist aus rechtlicher Sicht stets ein überaus interessanter Tag, da mit dem Beginn des neuen Jahres in der Regel auch neue Gesetzesänderungen oder Modifizierungen von rechtlichen Leitlinien in Kraft treten. Auch mit dem 01.01.2022 wird dies nicht anders sein, da die Düsseldorfer Tabelle Änderungen erfährt. Betroffen sind hiervon in erster Linie die sogenannten Kinder-Bedarfssätze, die zum Beginn des Jahres 2022 ansteigen, sowie auch Einkommensgrenzen. Mit dieser Anpassung folgt der Gesetzgeber der 4. Verordnung zur Mindestunterhaltsverordnung, welche am 30.11.2021 beschlossen wurde. Auch für studierende Kinder können sich Änderungen ergeben, die jedoch merklich von der Lebensstellung der jeweiligen Elternteile abhängig sind.
In der Mindestunterhaltsverordnung wurde massiv der Umstand berücksichtigt, dass minderjährige Kinder einen erhöhten Mindestbedarf haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diesbezüglich bereits seine rechtliche Auffassung geäußert und Recht gesprochen, sodass der Gesetzgeber nunmehr dieser rechtlichen Auffassung folgt.
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Diese neuen Mindestunterhaltssätze gelten für Kinder mit dem 01.01.2022
Neue Unterhaltssätze für Kinder in der zum 01.01.2022 aktualisierten Düsseldorfer tabelle zum Kindesunterhalt (Symbolfoto: Inside Creative House /Shutterstock.com)
Kinder im Alter bis zu dem vollendeten 6. Lebensjahr (Stufe 1) erhalten künftig statt 393 Euro 396 Euro pro Monat
Kinder im Alter von 7 – bis vollendet 12 Jahren (Stufe 2) erhalten künftig statt 451 Euro 455 Euro pro Monat
Kinder im Alter von 13 – bis vollendet 18 Jahren (Stufe 3) erhalten künftig statt 528 Euro 533 Euro pro Monat
Die aufgeführten Beträge sind für die Bedarfssätze der Einkommensgruppe 1 bis zum Maximalbetrag von 1.900 Euro gem. der Düsseldorfer Tabelle gültig. Auch die Be[…]