Bundesgerichtshof urteilte zur Reichweite des Auskunftsanspruch nach DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat im Jahr 2018 als gemeinschaftliche europäische Verordnung in Kraft und wurde von vielen Stellen mit sehr hohen Erwartungen konfrontiert. Nunmehr musste sich jedoch aufgrund eines aktuellen Falles der Bundesgerichtshof (BGH) mit der DSGVO befassen und hat ein Urteil gesprochen, welches für Unternehmen durchaus sehr weitreichende Folgen haben könnte. Der Auskunftsanspruch bzw. das Auskunftrecht wurde seitens des BGH merklich aufgewertet, sodass Arbeitnehmer eine zusätzliche Quelle für die Datenbeschaffung bekommen haben. Für Arbeitgeber könnte dieser aufgewertete Auskunftsanspruch jedoch zu weitergehenden Haftungsfragen nebst Schadensersatzforderungen oder sogar Bußgeldern führen wenn sie die Anforderungen an den Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigen
[toc]
Haben Sie Fragen zu einem datenschutzrechtlichen Zusammenhang? Kontaktieren Sie uns und lassen sich beraten. Ersteinschätzung anfordern.
Welcher Fall lag der Entscheidung zum Auskunftanspruch gem. Datenschutz Grundverordnung zugrunde?
BGH Entscheidung zum Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) Auskunftsrecht (Symbolfoto: Von stockwerk-fotodesign/Shutterstock.com)
In dem zugrundeliegenden Fall wurde von der Klägerpartei im Jahr 1997 ein Lebensversicherungsvertrag unterzeichnet. Im Zuge des Rechtsstreits richtet der Versicherungsnehmer an den Versicherungsgeber ein Datenauskunftsersuchen. Der verantwortliche Versicherungsgeber als beklagte Partei kam diesem Auskunftsersuchen auch nach, allerdings nicht in dem von der Klägerpartei angeforderten Umfang. Aus diesem Grund wurde auch eine Klage auf die entsprechende Auskunftserteilung erhoben. Im Rahmen der Klage forderte die betroffene Klägerpartei eine Überlassung von Kopien der entsprechenden Daten sowie eine Eidesstattliche Versicherung auf hilfsweiser Basis, dass die entsprechenden Auskünf[…]