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Corona-Pandemie – Desinfektionskosten nach Fahrzeugreparatur

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LG Hamburg – Az.: 323 S 14/21 – Urteil vom 21.10.2021

In der Sache erkennt das Landgericht Hamburg – Zivilkammer 23 – auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 30.09.2021 für Recht:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 07.04.2021, Az. 647 C 422/20, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 33,18 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus EUR 30,86 seit dem 17.10.2020 und aus EUR 2,32 sei dem 10.01.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 79 % und die Beklagte zu 21 % zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Gründe:
(Symbolfoto: ZoranOrcik/Shutterstock.com)

I.

Die Klägerin begehrt Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall.

Der in Rede stehende Verkehrsunfall ereignete sich am 25.08.2020 und ist zwischen den Parteien ebenso wie die vollständige Einstandspflicht der Beklagten nicht streitig.

Die Klägerin ließ ihr Fahrzeug nach vorheriger Einholung eines Gutachtens über die voraussichtlichen Kosten einer Reparatur (vgl. Gutachten vom 27.08.2020, Anlage K 2) in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren (vgl. Rechnungen vom 03.09.2020, Anlage K 5, und 27.11.2020, Anlage K 9). Das Reparaturgutachten weist Kostenpositionen für Schutzmaßnahmen gegen das neuartige Coronavirus in Höhe von insgesamt EUR 136,40 (netto) im Einzelnen wie folgt aus:

Covid Maßnahme vor Rep. 4 AW EUR 53,20
Covid Maßnahme nach Rep. 4 AW EUR 53,20
Schutzmat. Cov.19 vor Rep. EUR 15,00
Schutzmat. Cov.19 nach Rep. EUR 15,00.

Der Klägerin wurden von der Werkstatt nach der Reparatur insgesamt EUR 157,99 für folgende Positionen in Rechnung gestellt:
[…]


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