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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rechtsnachfolge in Nießbrauchs- und in dingliches Vorkaufsrecht

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OLG München – Az.: 34 Wx 250/16 – Beschluss vom 04.01.2017

I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 vom 19. Januar 2016 (Schriftsatz vom 18. Januar 2016) wird zurückgewiesen.

II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
Gründe
I.

Gegenständlich ist die von der Beteiligten zu 1 als Grundstückseigentümerin angeregte Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Eintragung der Beteiligten zu 2 als Berechtigte eines am Grundbesitz lastenden (befristeten) Nießbrauchs und dinglichen Vorkaufsrechts.

1. Seit 9.7.2007 ist die Beteiligte zu 1 Eigentümerin des belasteten Grundbesitzes. Als Berechtigte des Nießbrauchs sowie des Vorkaufsrechts war seit dem 10.8.1989 die Klinik … eingetragen. Die in Bezug genommene Bewilligung vom 26.4.1989 lautet insoweit:

In Erfüllung der in Ziff. 7. des Pachtvertrages vereinbarten Verpflichtung zur Bestellung eines Nießbrauchsrechtes und zur Sicherung des Pächters bewilligt … Frau (damalige Grundstückseigentümerin) die Eintragung eines Nießbrauchsrechtes nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 1030 ff. BGB, zeitlich befristet bis zum 30.04.2019 …

Weiter räumt Frau (siehe oben) in Erfüllung der pachtvertraglich übernommenen Verpflichtung der Firma (…) ein dingliches Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall, für den es ausgeübt werden kann, ein und bewilligt … die Eintragung im Grundbuch im Gleichrang mit dem vorbestellten Nießbrauchsrecht.

Der als Anlage I mitbeurkundete Pachtvertrag besagt unter Ziffern 3. und 7.:

3. Verpächter und Pächter sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag auf noch zu gründende Gesellschaften zu übertragen.

7. Die Rechte des Pächters aus dem Pachtvertrag werden durch Bewilligung und Eintragung eines Nießbrauchsrechts im Grundbuch zu Gunsten des Pächters … abgesichert. Der Verpächter räumt dem Pächter ein Vorkaufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen ein, das ebenfalls im Grundbuch einzutragen ist. …

2. Zu notarieller Urkunde vom 28.12.1998 veräußerte die Berechtigte (unter der geänderten Firma …) eigenen Grundbesitz an die am 15.10.1999 ins Handelsregister (unter ihrer damaligen Firma…) eingetragene Beteiligte zu 2. Unter Punkt (9) des Vertrags wurde vereinbart:

Zugunsten des Verkäufers ist im Grundbuch … ein Nießbrauchsrecht und ein dingliches Vorkaufsrecht eingetragen. Das Nießbrauchsrecht und das dingliche Vorkaufsrecht sollen jedoch, vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Zustimmung des Grundeigentümers, die der Käufer einhol[…]


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