Kann die Nutzung eines gefälschten Imfausweises zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung führen?
Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde die Frage nach der Impfung zum Gegenstand von emotionalen Diskussionen, die letztlich zwei Lager auftaten. Auf der einen Seite stehen die Impfbefürworter, aus deren Sicht die Pandemie alleinig aufgrund der Ungeimpften noch weiter fortbesteht und auf der anderen Seite stehen die Impfskeptiker. Beide Seiten haben anfänglich durchaus nachvollziehbare Argumente hervorgebracht, doch mittlerweile hat die Diskussion die Sachebene längst verlassen. Fakt ist, dass in Deutschland das öffentliche Leben fast ausschließlich von dem gültigen Impfausweis abhängig ist. Vereinfacht ausgedrückt kann gesagt werden, dass diejenige Person, die „ungeimpft“ ist, durchaus vom öffentlichen Leben ausgeschlossen ist.
Es ist daher ein Stück weit nachvollziehbar, dass sich eine regelrechte Industrie im Bereich der gefälschten Impfausweise entwickelt hat. Bislang gab es im Zusammenhang mit der Verwendung von gefälschten Impfausweisen strafrechtlich kaum merkliche Auswirkungen. Dieser Umstand bezgl. der Strafbarkeit bei gefälschen Impfausweisen hat sich jedoch mit dem 24.11.2021, bedingt durch eine Gesetzesverschärfung, verändert!
Der Gesetzgeber wurde durch die Gesetzesverschärfung in die Lage versetzt, schnell und effizient auf die Verwendung von gefälschten Impfausweisen zu reagieren.
Was besagt die Gesetzesverschärfung allgemein?
In ihrem Kern besagt die Gesetzesverschärfung, dass nahezu jegliche Verwendung von gefälschten Impfausweisen und auch der alleinige Umgang damit strafrechtlich zu Geld- oder auch Freiheitsstrafen führen kann. Von der Gesetzesverschärfung sind jedoch auch andere Rechtsbereiche wie beispielsweise das Arbeitsrecht betroffen. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass mittlerweile die meisten Unternehmen als Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern verlangen, e[…]