Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Rechnungslegungspflicht bei Vorausvermächtnis

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

OLG Karlsruhe – Az.: 7 U 189/15 – Urteil vom 18.01.2017

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 15.09.2015 – 2 O 473/14 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, den Klägern ein Bestandsverzeichnis über den Bestand des Nachlasses des am 14.12.2005 in K. verstorbenen J. K. B., geboren am 31.03.1927, zuletzt wohnhaft M. 14, 7… E., bei Eintritt des Erbfalls (14.12.2005) und bei Eintritt des Nacherbfalls (01.01.2013) vorzulegen.

II. Die Kosten des Berufungsrechtszugs werden gegeneinander aufgehoben.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Die Kläger verlangen von der Beklagten auf der ersten Stufe ihrer Stufenklage Auskunft über die Verwaltung und den Bestand des Nachlasses des am 14.12.2005 verstorbenen J. K. B..

Die Kläger sind die Nichten und Neffen des am 14.12.2005 verstorbenen J. K. B.. Dessen zweite Ehefrau, G. J. B., verstarb am 01.01.2013. Die Beklagte ist die Nichte und Alleinerbin der G. B..J. K. B. errichtete mit G. J. B. am 06.09.2004 vor dem Notar ein gemeinschaftliches Testament. Darin vereinbarten die Ehegatten unter § 2 des Testaments (vgl. Anlage K1):
Gegenseitige Erbeinsetzung
Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Der Längerlebende von uns ist jedoch nur Vorerbe des Erstversterbenden.

Der Nacherbfall tritt ein mit dem Tod des Vorerben.

In § 3 Nr.1 des Testaments bestimmte J. K. B. die Kläger zu gleichen Teilen zu seinen Nacherben. Unter der mit „Vermächtnisse“ überschriebenen Regelung des § 4 des Testaments vereinbarten die Ehegatten unter Ziffer 2 des Weiteren:

2. Soweit der Längerlebende im Nachlass vorhandenes Geld- und Sparvermögen des Erstversterbenden für sich verbraucht, ist ihm dies vermächtnisweise unter Befreiung von § 2134 BGB zugewandt.

Zum Zeitpunkt des Todes des J. K. B. gehörte zu dessen Nachlass jedenfalls ein Miteigentumsanteil an dem Anwesen H. 14, 7… E. sowie die in der Klageschrift vom 21.01.2014 (AS I 5) aufgeführten Immobilien bzw. Immobilienanteile. Sowohl der Miteigentumsanteil als auch die genannten Immobilien wurden bereits im Jahr 2013 von der Beklagten an die Kläger herausgegeben. Die Übertragung und entsprechende Eintragung im Grundbuch sind bereits erfolgt. Zwischen den Klägern zu 1), zu 4) und der Beklagten fand am 29.11.2013 ein Treffen statt, bei dem die Verteilung und Entsorgung der in der Wohnung von G. B. befindlichen Gegenständ[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv