Umwandlung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristeten Arbeitsvertrag
Es ist in der Berufswelt durchaus üblich, dass ein Arbeitsvertrag zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber zunächst erst einmal befristet abgeschlossen wird. Diese Vorgehensweise kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gleichermaßen Vorteile mit sich bringen, da eine gewisse Zeit des gegenseitigen Kennenlernens auf diese Weise ermöglicht wird. Sollte das Arbeitsverhältnis beiden Parteien nicht zusagen, so kann aufgrund des befristeten Arbeitsvertrages durchaus problemlos das Arbeitsverhältnis ohne bürokratischen Aufwand wieder beendet werden. In der gängigen Praxis wird jedoch sehr gerne vergessen, dass der Gesetzgeber im Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverträgen durchaus hohe Anforderungen an die Arbeitsverträge gestellt hat. Sollte der Arbeitsvertrag diese Anforderungen nicht erfüllen, so kann sich daraus durchaus ein Anspruch auf die Entfristung des Arbeitsvertrages für den Arbeitnehmer ergeben.
Dem reinen Grundsatz nach sind befristete Arbeitsverträge als zulässig anzusehen, wenn diese Arbeitsverträge ohne die Angabe von Sachgründen für einen Maximalzeitraum von 2 Jahren bestehen und es zudem auch einen triftigen Grund gibt, der für die Befristung des Arbeitsverhältnisses spricht.
Was bedeutet befristeter Arbeitsvertrag überhaupt?
Durch einen befristeten Arbeitsvertrag wird sichergestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer auch tatsächlich nur für denjenigen Zeitraum Bestand hat, welcher in dem Arbeitsvertrag genau beschrieben ist. Das Arbeitsverhältnis beginnt mit dem Tag, der in dem Arbeitsvertrag als Beginn vertraglich vereinbart wurde und endet auch an dem Datum, welches als fester Bestandteil des befristeten Arbeitsvertrages aufgeführt wurde. Eine derartige Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf ausdrücklich der Schriftform und darf, sofern kein triftig[…]