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Kaufhaus – Umfang der Verkehrssicherungspflicht

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LG Bielefeld – Az.: 4 O 21/15 – Urteil vom 12.04.2017

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.211,95 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2014 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche Aufwendungen, die dieser zukünftig noch für ihr Kassenmitglied C.U. aufgrund des Unfalls vom 31.03.2014 im Ladenlokal der Beklagten entstehen werden, in Höhe von 70 % zu ersetzen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 210,63 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.11.2014 zu zahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 60 % und der Beklagten zu 40 % auferlegt.

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für die Beklagte vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils durch sie zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Verkehrssicherungspflicht innerhalb eines Kaufhauses – (Symbolfoto: Von Gorodenkoff/Shutterstock.com)

Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche für ihr Kassenmitglied C.U. geltend, welche auf sie nach §§ 116 ff. SGB X übergegangen sind.

Am 31.03.2014 gegen 17:45 Uhr wollte das Kassenmitglied der Klägerin im Modehaus der Beklagten ein Pullover für ihre Tochter kaufen. Ihr Ehemann wartete draußen. Sie sah sich zunächst im Geschäft um und ging dann zu ihrem Mann zurück. Sodann betrat das Kassenmitglied der Klägerin erneut den Laden und wollte mit einem Pullover zur Kasse gehen. Im Gang zur Kasse befand sich ein Schacht im Boden mit den Maßen 2,11 m x 0,8 m, dessen Abdeckung offenstand. Das Kassenmitglied der Klägerin sah nach rechts, wo sich eine Verkäuferin mit dem Chef des Modehauses unterhielt. In der Folge übersah das Kassenmitglied der Klägerin die offene Luke und stürzte in den Schacht. Das Ka[…]


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