Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gefälschte Impfausweise – Strafbarkeit

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Wer Impfpässe fälscht oder gefälschte Impfpässe vorlegt, soll künftig mit Strafe wegen Urkundenfälschung rechnen müssen
Die derzeitige rechtliche Situation ist durchaus umstritten: Welche Strafe droht bei der Nutzung eines gefälschten Impfausweises oder Nachweis einer Impfung, um sich zum Beispiel in einen für Ungeimpfte versperrten Bereich Einlass zu verschaffen? Sollte hierfür eine Urkundenfälschung in Frage kommen, drohen gemäß § 267 StGB bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine hohe Geldstrafe.

Die Rechtsunsicherheit rund um gefälschte Impfpässe soll beseitigt werden, dafür haben sich die angehenden Regierungsparteien ausgesprochen. In einem Gesetzesentwurf zum Infektionsschutzgesetz ist vorgesehen, Fälschung von Impfpässen und ebenso die Nutzung von einem gefälschten Impfpass zukünftig im Sinne einer Urkundenfälschung als strafbar anzusehen und zu verfolgen. Brechen damit nun harte Zeiten für Impfverweigerer und Impfgegner an? Wir gehen der Frage in dem folgenden Beitrag nach und klären, welche Strafe einen für einen gefälschten Impfpass erwartet.

[toc]

Wurden Sie mit einem gefälschten Impfausweis erwischt oder wird Ihnen eine Fälschung zur Last gelegt? Gerne beraten wir Sie zu den strafrechtlichen Konsequenzen und stehen Ihnen als Strafverteidiger zur Seite. Jetzt Kontakt aufnehmen.
Impfpässe seid Corona in aller Munde
Im Zuge von 2G Maßnahmen steigt auch die Anzahl im Umlauf befindlicher gefälschter Impfpässe. (Symbolfoto: Von nitpicker/Shutterstock.com)

Die Corona-Pandemie hat Europa und insbesondere auch Deutschland enorm fest im Griff. Der Gesetzgeber hat auf diesen Umstand zwar noch nicht mit einer Impfpflicht reagiert, dafür jedoch wurden diverse Maßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Pandemielage ins Leben gerufen. Vornehmlich die 3G sowie 2G Maßnahmen standen hierbei im Mittelpunkt so mancher öffentlichen Diskussion, da durch diese Maßnahmen die geimpften Personen von den ungeimpften Personen im öffentlichen Leben getrennt werden sollten.

Gegenstand der Diskussionen wa[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv