Mit einem Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet werden
Es kommt nicht selten vor, dass ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer um eine Auflösung des Arbeitsvertrages auf freiwilliger Basis bittet. In der Regel geschieht dies aus dem Grund, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht so ohne Weiteres die Kündigung aussprechen kann oder auch will. In jedem Fall kommt bei einer derartigen Ausgangslage jedoch ein sogenannter Aufhebungsvertrag zum Einsatz, bei dem es jedoch aus Sicht des Arbeitnehmers sehr wichtige Aspekte zu beachten gilt. Der Aufhebungsvertrag hat selbstverständlich, wie jeder andere Vertrag auch, unmittelbare Folgen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Dementsprechend ist es überaus wichtig, sich dieser Folgen auch tatsächlich bewusst zu sein.
Der Aufhebungsvertrag ist immer eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, welche auf Basis der Freiwilligkeit geschlossen wird. Es hat in Deutschland kein Arbeitgeber und auch kein Arbeitnehmer die Verpflichtung, einen Aufhebungsvertrag anzubieten oder das Angebot eines Aufhebungsvertrages anzunehmen.
Der wesentliche Charakter eines Aufhebungsvertrages
Ein Aufhebungsvertrag verfolgt stets die Zielsetzung, dass das bestehende Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber beendet wird. Dementsprechend ist der Aufhebungsvertrag auch unwiderruflich sowie unanfechtbar, weshalb die Unterschrift von beiden Vertragsparteien sehr wohlüberlegt erfolgen sollte. In der Regel ist es der Arbeitgeber, welcher einem Arbeitnehmer einen derartigen Aufhebungsvertrag anbietet. Dementsprechend profitiert der Arbeitgeber in der Regel auch erheblich mehr von dem Aufhebungsvertrag, weshalb der Arbeitnehmer vor der Unterschrift wichtige Abwägungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis sowie dem Aufhebungsvertrag durchführen sollte.
Die wichtigsten Fragen des Arbeitnehmers über Aufhebungsverträge
welche Folgen drohen, wenn der Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben wird
kann eine Kündigung drohen, wenn der Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben wird
[…]