Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugkaufvertrag – Rückabwicklung bei erheblichem Mangel

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de

LG Bochum – Az.: 2 O 364/16 – Urteil vom 21.04.2017

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin erwarb beim … in … das im Klageantrag zu 1 näher bezeichnete Fahrzeug VW Tiguan.

Die Klägerin behauptet, das Fahrzeug sei vom so genannten VW-Abgasskandal betroffen. Durch Schreiben vom 21.10.2013 habe sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Ferner habe sie zuvor mehrfach Klappergeräusche bemängelt, welche die Beklagte nicht behoben habe. Ferner habe sie durch Schreiben ihrer Bevollmächtigten vom 31.5.2016 von der Verkäuferin Rückabwicklung des Kaufvertrages und Rückzahlung des Kaufpreises von 49.834 EUR unter Bezugnahme auf den VW-Abgasskandal gefordert. Die Klägerin begehrt Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgrund der Mängel des vom Abgasskandal betroffenen Motors sowie aufgrund der nicht beseitigten Klappergeräusche. Nach Abzug der Nutzungsentschädigung verbleibe ein Betrag i.H.v. 45.647,94 EUR.
Die Klägerin beantragt,
1. die Beklagte zu verurteilen, an sie 45.647,94 EUR zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw VW Tiguan, Fahrgestell-Nr.: …

2. festzustellen, dass die Beklagte sich mit der Annahme des im Antrag zu 1) genannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet,

3. die Beklagte zu verurteilen, an sie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.822,96 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.12.2016 zu zahlen.

Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Sie tritt dem Vortrag der Klägerin in der Sache und im Recht entgegen. Namentlich bestreitet sie, dass das Fahrzeug mangelhaft sei.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Parteivorbringens wird auf die eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf die Protokolle der mündlichen Verhandlungen Bezug genommen.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist nicht begründet.

(Symbolfoto: Von Supavadee butradee/Shutterstock.com)

Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Zahlung von 45.647,94 EUR Zug um Zug gegen Rückgabe des von ihr erworbenen Pkw VW Tiguan Die Voraussetzungen für e[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv