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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vergütung für Abdichtungs- und Wärmedämmmaßnahmen an Rohbau

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OLG Dresden – Az.: 10 U 881/14 – Urteil vom 27.04.2017

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 30.04.2014 – Az: 9 O 2161/13 – wie folgt abgeändert:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.982,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2012 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

III. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss: Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 187.858,86 € festgesetzt.
Gründe
I.

Die Klägerin fordert vom Beklagten restlichen Werklohn für von ihr erbrachte „Verklinkerungs- und Verfugungsarbeiten“ beim Neubau des Amtsgerichts … sowie Gutachterkosten, welche ihr im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Teils der Forderung entstanden sind.

Mit Schreiben vom 28.06.2010 (Anl. K2) beauftragte der Beklagte die Klägerin auf der Grundlage eines Angebots der Klägerin vom 07.05.2010 (Anl. K1), welches auf einem ihr seitens des Beklagten übergebenen Leistungsverzeichnis beruht, mit der Ausführung von „Maurerarbeiten – Ziegelverblendmauerwerk“ in Bezug auf die Baumaßnahme „Amtsgericht ….“. In dem durch die Klägerin verpreisten Leistungsverzeichnis heißt es unter der Ordnungszahl 3. „Verblendmauerwerk“ zu den Unterpositionen 3.1. und 3.6.:

3.1.

6.050,000 m2

129,00

780.450,00

Verblendung Außenwand KMz SFK28 RDK2,0 D 11,5cm Ziegelverblendschalenmauerwerk DIN 1053-1

Im wilden Verband, mit Luftschicht und Wärmedämmung (Wärmedämmung in gesonderter Position), Schalenabstand 210mm, vor Außenwänden aus Beton.

Im Preis eingeschlossen sind die Lieferung und der Einbau der erforderlichen nichtrostenden Drahtanker gemäß DIN 1053-1.

Werkstoff nach DIN 17440, Werkstoffnummer 1.4401, 1.4571 (siehe Pos. 2-2) komplett einschl. der Klemmplatten. Bemessung: 11 Stück je m2. Herstellung und Einbau von Teilstücken, die sofern erforderlich zu schneiden sind und der Einbau von Formziegeln, die nach gesonderter Position abgerechnet werden, […]


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