Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Irrtumsanfechtung bei Werkvertrag über Hauserrichtung

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein – Az.: 1 U 166/14 – Beschluss vom 27.04.2017
Irrtum über den Energieverbrauch als Eigenschaftsirrtum
I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 08.08.2014, Az. 11 O 211/12, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

I. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Gründe
Die Berufungsbegründung zeigt weder Umstände, aus denen sich eine entscheidungserhebliche Rechtsverletzung ergibt, noch konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil auf.

1. Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Vertrag zwischen den Parteien nicht durch Anfechtung nichtig geworden ist. Die vom Beklagten ausgesprochene Anfechtung wegen eines Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs. 2 BGB ist unwirksam.

(Symbolfoto: Von Andrey_Popov/Shutterstock.com)

a) Der Beklagte hat sich auch nach seinem Vortrag nicht über eine Eigenschaft des von der Klägerin errichteten Hauses geirrt. Eigenschaft einer Sache ist neben ihrer natürlichen Beschaffenheit auch ihre tatsächliche Beziehung zur Umwelt, soweit sie nach der Verkehrsanschauung für die Wertschätzung oder Verwendbarkeit von Bedeutung ist (BGHZ 34, 32, 41). Der Energieverbrauch in einem Haus für Heizung und Warmwasserbereitung ist keine Eigenschaft des Hauses. Er wird zwar auch durch dessen Beschaffenheit, v. a. die Dämmung, und ggf. durch die Beziehung zur Umwelt, nämlich die Lage, bestimmt. Daneben sind aber auch andere Faktoren bestimmend, die dem Haus nicht innewohnen, wie das Nutzungsverhalten der Bewohner und das Wetter.

b) Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass eine Anfechtung des Werkvertrages wegen eines Eigenschaftsirrtums durch die Mängelrechte nach § […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv