ArbG Bonn – Az.: 3 Ca 294/17 – Urteil vom 22.06.2017
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Streitwert: 9.360,00 EUR.
4. Eine gesonderte Zulassung der Berufung gem. § 64 Abs. 3 ArbGG erfolgt nicht.
Tatbestand
Der Kläger seit dem 1. September 2011 als Busfahrer beschäftigt. Die Beklagte beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden und kündigte das Arbeitsverhältnis der Parteien mit Schreiben vom 3. Februar 2017, dem Kläger zugegangen am gleichen Tag, außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist und berief sich bei der Kündigung ausdrücklich auf eine Tat- und Verdachtskündigung.
Der Kläger war zum Zeitpunkt der Kündigung 58 Jahre alt, verheiratet und zwei Kindern unterhaltsverpflichtet.
Die Beklagte beruft sich zur Begründung der Kündigung auf einen Unfall vom 17. Januar 2017. An diesem Tag hielt der Kläger an einer Haltestelle, um Fahrgäste des von ihm geführten Busses ein- und aussteigen zu lassen. Ein Fahrgast hielt dabei einer herbeieilenden Frau die Türe auf, so dass der Kläger die Tür nicht schließen konnte. Als die Frau den Bus erreicht hatte und eingestiegen war, hielt sie wiederum ihrem nachfolgenden Neffen die Tür auf, damit dieser ebenfalls den Bus erreichen konnte. Zu einem Zeitpunkt, in dem die eingestiegene Frau noch in unmittelbarer Nähe der geöffneten Tür stand, fuhr der Bus kurzzeitig an und die Frau stürzte aus dem Bus und fiel auf den Bürgersteig an der Haltestelle. Nach einer kurzen zurückgelegten Strecke hielt der Kläger den Bus wieder an und kümmerte sich um die verunfallte Frau.
Die Beklagte geht dabei davon aus, dass der Kläger entweder im Ärger über die offen gehaltene Tür absichtlich oder unter grober Missachtung aller Sicherheitseinrichtungen fahrlässig losgefahren sei.
Der von dem Kläger geführte Bus war mit mehreren Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet, die ein Anfahren bei geöffneten Türen verhindern sollen. Die Schalter, mit denen die Türen geöffnet und geschlossen werden, sind rot beleuchtet, wenn die Türen des Busses offen stehen. Ein Display im Cockpit des Busses zeigt offene Türen schwarz auf weißem Hintergrund an, während diese bei geschlossenem Zustand ebenfalls weiß angezeigt werden. Der Bus ist mit Außen- und Innenspiegeln ausgestattet, mit denen der Fahrer die Türbereiche kontrollieren kann. Außerdem ist der Bus mit Kameras und einem Monitor für den Fahrer ausgestattet, die ebenfalls die Kontrolle der Türbereiche ermöglich[…]