Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Erbenstellung – Eintritt einer im Testament enthaltenen auflösenden Bedingung

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

LG Frankfurt – Az.: 2-15 O 29/16 – Urteil vom 23.06.2017

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Erbfolge nach der am 26.01.1990 verstorbenen …, geborene … (im Folgenden: Erblasserin), sowie um auf die Erbenstellung gestützte Zahlungsansprüche.

Der Kläger war der Enkel der Erblasserin und der Sohn des …, des am 16.05.2015 verstorbenen Sohns der Erblasserin. Die Beklagte hatte … 1992 kennengelernt und war mit ihm von 1993 bis zu dessen Tod verheiratet. Die Erblasserin hatte ein weiteres Kind (…, geborene …) und eine weitere Enkelin (…, die Tochter der …).

Nach dem Tod ihres Ehemannes im Jahr 1968 wendete … ihr Grundvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt gemeinschaftlich ihren Kindern zu. Verwaltet wurde das Vermögen durch die …Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main. … war bis zum seinem Tod Gesellschafter und Geschäftsführer von deren Komplementärgesellschaft.

Am 04.02.1987 errichtete die Erblasserin ein notarielles Testament, mit dem sie ihre Kinder … und … als gemäß § 2136 BGB befreite Vorerben und ihre Enkel (den Kläger und …), als Nacherben einsetzte.

Das Testament enthält folgende weitere Bestimmung:

„An die Annahme der Erbschaft knüpfe ich die Bedingung, dass das nach dem Ableben meines Ehemannes im November 1968 von diesem stammende und 1976 meinen Kindern zugewendete Grundvermögen weiterhin bis zum Ableben meines Sohnes … von der … Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbh & Co. KG in Frankfurt am Main … verwaltet wird und demgemäß von meinen Vorerben innerhalb von drei Wochen nach Eröffnung dieses Testaments mit der vorgenannten Verwaltungsgesellschaft ein entsprechender Verwaltungsvertrag geschlossen und für die Dauer dieser Verwaltung auf eine zwangsweise Auseinandersetzung dieser Gemeinschaft im Wege der Zwangsversteigerung verzichtet wird. Wenn einer meiner Vorerben diese Bedingung nicht erfüllt, erhält er anstelle des zugedachten Erbteils nur den ihm zustehenden Pflichtteil. Wenn einer der Ersatzerben diese Bedingung nicht erfüllt, wird er von der Erbschaft ausgeschlossen. Zu dieser Bedingung fühle ich mich verpflichtet, weil mein verstorbenen Ehemann mich als Alleinerbin eingesetzt hatte, um seinen Nachlass, darunter insbesondere sein Grundvermögen, ungeteilt der Familie zu erhalten und[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv