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Neuer Bußgeldkatalog 2021 – Welche Änderungen müssen Sie beachten?

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Neue Strafen im Bußgeldkatalog – So teuer wird es für Autofahrer
Ab dem 09. November 2021 gelten Änderungen, die der Bundesrat für den neuen Bußgeldkatalog beschlossen hat. Daneben führt das Regelwerk Verstöße auf, die auch nach der Änderung in der alten Fassung bestehen bleiben.
Was ändert sich mit dem 09. November 2021?
Ab dem 09. November 2021 müssen die Autofahrer mit höheren Bußgeldern rechnen, wenn sie einen der folgenden Verstöße begehen:
Anhebung der Verwarngelder für Schnellfahrende
(Symbolfoto: Von MarclSchauer/Shutterstock.com)

Beträgt die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zwischen 16 und 20 km/h verdoppelt sich das Bußgeld. Innerhalb einer Stadtgrenze bedeutet dies, dass Sie statt bisher 35 Euro nun mit 70 Euro zur Kasse gebeten werden. Fahren Sie außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell, sehen die neuen Bußgeldvorschriften einen Betrag von 60 Euro vor.

Als Raser werden Sie deutlich härter bestraft. Fahren Sie z. B. mit 95 km/h durch einen innerörtlichen Bereich, der eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h vorsieht, zahlen Sie zukünftig 400 Euro. Bislang gab es für dieses Vergehen eine Strafe von 200 Euro.

Zudem kann sich aufgrund der jeweiligen Verkehrssituation noch ein höheres Bußgeld ergeben, wenn Sie z. B. durch Ihre Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder die strafverhängende Stelle Sie als Wiederholungstäter erkennt.
Höhere Knöllchen für Falschparker
Parken Sie Ihr Fahrzeug an einer Stelle, die nicht dafür vorgesehen ist, sind Sie ab dem 09. November 2021 um 25 Euro ärmer. Bislang hatte der Gesetzgeber für das Falschparken ein Bußgeld von 15 Euro vorgesehen. Behindern Sie bei Ihrem Parkvorgang andere Verkehrsteilnehmer für länger als eine Stunde, kostet das demnächst 50 Euro. Vor der Änderung wurde dies mit einem Bußgeld von 35 Euro belegt.

Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird um 20 Euro erhöht. Es kostet ab Inkrafttreten der neuen Änderungen 55 Euro.

Behindern Sie ein Rettungsfahrzeug – z. B. ein Einsatzfahrzeug der Polizei, der Feuerwehr oder den Rettungswagen – wird ein Bußgeld gegen Sie verhängt, das 100 […]


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