Dienstvergehen: Einleitung eines Disziplinarvergehen von Amts wegen
In Deutschland wird seitens der Bevölkerung immer sehr gern auf den Beamtenstatus geschimpft, da der Beamte hierzulande einen sehr schlechten Ruf hat. Dieser Ruf bezieht sich zumeist auf das „Arbeitsverhalten“ der Beamten, welche als träge und faul bezeichnet werden. Gänzlich unschuldig an diesem Ruf sind die „Beamten“ sicherlich nicht, allerdings wird durch diesen Ruf das gesamte Beamtenverhältnis an sich überhaupt nicht korrekt dargestellt. Fakt ist, dass ein Beamter keinerlei arbeitsvertragliche Verhältnisse zu seinem Arbeitgeber hat. Dementsprechend hat ein Beamter auch keinerlei „Arbeitspflichten“. Fakt ist jedoch auch, dass das Beamtenverhältnis auf einem Dienst- sowie Treueverhältnis zu dem Dienstherren beruht und dass mit dem Beamtenverhältnis auch zahlreiche Pflichten einhergehen. Diese Pflichten beziehen sich dabei, im Gegensatz zu dem Arbeitnehmer in Deutschland, nicht ausschließlich auf das Dienstverhältnis. Vielmehr hat ein Beamter auch die Pflicht zu einer gewissen außerdienstlichen Lebensführung, da ein Beamter auch ein Repräsentant des Staates ist. Handelt ein Beamter diesen Pflichten zuwider, so kann ein Disziplinarverfahren drohen.
Im Gegensatz zu einem normalen Arbeitnehmer in Deutschland ist die Rechtsgrundlage für das Beamtenverhältnis das Beamtenrecht. Dieses Beamtenrecht ist überaus vielschichtig und breit gefächert, sodass sogar vermeintlich belanglos wirkende Handlungen bereits ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen können.
Schwerwiegende Konsequenzen können drohen
Erste Hilfe im Beamtenrecht: Disziplinarverfahren bei Dienstvergehen. (Symbolfoto: Von Heiko Kueverling/Shutterstock.com)
Ein normaler Arbeitnehmer in Deutschland wird mit dem Begriff des Disziplinarverfahrens recht wenig anfangen können. Für eine Person in einem Beamtenverhältnis jedoch kann dieses Disziplinarverfahren sehr schwerwiegende dienstliche sowie auch private Konsequenzen nach sich ziehen. Dementsprechend ist es auch überaus wichtig, dass eine Person in einem Beamtenverhältnis sehr gut mit dem Recht, welches dem Disziplinarverfahren zugrunde liegt, vertraut ist. Das Disziplinarverfahren hat seine rechtliche Grundlage in dem Disziplinarrecht, welches ebenfalls seh[…]