Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Werkvertrag über Fenster – Nichteinhaltung des vereinbarten Uf-Wertes

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Krefeld 2 – Az.: 2 O 89/15 – Urteil vom 27.09.2017

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.379,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.379,23 EUR seit dem 27.08.2015, sowie von 10.000,00 EUR seit dem 07.01.2015 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger betreibt einen Meisterbetrieb für Bauelemente. Er vertreibt Bauelemente wie Fenster, Haustüren, Rollläden und Markisen und baut diese ein. Die Beklagte betreibt ein Bauunternehmen für schlüsselfertige Gebäude. Die Parteien schlossen einen Vertrag über die Lieferung und Einbau von Fenstern und Türen in dem Objekt O-Straße x und xx in L. Der Kläger baute Fenster und Türen dort ein. Die Beklagte gleich eine a-conto-Rechnung über 18.700,00 EUR netto aus. Eine zweite a-conto-Rechnung vom 14.10.2014 über weitere 10.000,00 EUR war zunächst Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits. Nachdem die Beklagte den Auftrag gekündigt hat und sich auf Mängel berief, stellte die Klägerin mit Schreiben vom 24.08.2015 eine Schlussrechnung (Bl. 194 ff. d. A.), die mit einem Schlussbetrag von 12.379,23 EUR endet. Wegen des Inhalts dieser Schlussrechnung wird auf die genannte Anlage Bezug genommen.

Mit Schreiben vom 14.01.2015 rügte die Beklagte Mängel dergestalt, dass Glasabstandshalter in den Wärmeschutzgläsern verwendet würden und ausgetauscht werden müssten. Mit weiterem Schreiben vom 15.01.2015 rügte die Beklagte einen nicht montierte Außenrolladen. Ferner rügte sie mit weiterem Schreiben unter Fristsetzung auf den 21.08.2015, das sich eine Terrassentür nicht vollständig, d. h. nahezu 180 … öffnen lasse. Ferner rügte sie einen nichteingehaltenen Uf-Wert von 1,0 betreffend die Wärmeschutzverglasung.

Die Klägerin behauptet, der Beklagten sei bekannt gewesen, dass die Terrassentür im Haus O-Straße xx konstruktionsbedingt einen Mittelpfeiler erhalten sollte. Die Tatsache, dass sich die Tür dort nicht auf 180 … öffnen lasse, entspreche dem Stand der Technik. Die eingebauten Fenster erreichten den vereinbarten Uf-Wert. Jedenfalls ergebe sich ein aus einer etwaigen Abweichung keine minderwertigen Fenster.

Die Klägerin beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 12.379,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit von 2.379,23 EUR ab Rec[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv