AG Herne-Wanne – Az.: 41 C 121/19 – Urteil vom 09.06.2020
In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Herne-Wanne auf die mündliche Verhandlung vom 19.05.2020 für Recht erkannt:
1. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 12.06.2019 zu TOP 3, Beschluss über die Genehmigung der Gesamtjahresabrechnung 2018. Word für ungültig erklärt.
2. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 12.06.2019 zu TOP 3 a, Beschluss über die Genehmigung der Einzelabrechnung 2018, wird für ungültig erklärt.
3. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 12.06.2019 zu TOP 4, Beschluss über die Entlastung der Verwaltung für das Geschäftsjahr 2018, wird für ungültig erklärt.
4. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 12.06.2019 zu TOP 7, Beratung und Beschluss über die Sanierung des Balkons der WE 9, Eigentümer ……… wegen akutem Sanierungsbedarf, wird für ungültig erklärt.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.
7. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
Die Parteien bilden die WEG der Liegenschaft ………. Die Eigentümergemeinschaft verfügt über zwölf Wohneinheiten, welche jeweils über einen Balkon und einer Garage verfügen. Die Kläger sind im Wohnungsgrundbuch von Herne mit einem Miteigentumsanteil von 76/1000stel am gemeinschaftlichen Eigentum als Eigentümer der Wohnung Nr. 8 sowie mit einem Miteigentumsanteil von 5/1000ste1 als Teileigentümer der Garage Nr.13 der Liegenschaft eingetragen.
Im Jahr 2018 führten die Parteien bereits einen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Herne-Wanne. Mit Kostenbeschluss vom 19.12.2018 wurden die Beklagten dazu aufgefordert, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 1.925,26 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.11.2018 zu zahlen. Der Betrag ging sodann vollständig unter dem 12.02.2019 auf dem Konto der Klägervertreter ein.
Am 12.06.2019 fand eine Eigentümerversammlung statt. Im Rahmen der Versammlung wurden insbesondere die folgenden Beschlüsse gefasst:
Unter TOP 3 wurde die Gesamtabrechnung für das Jahr 2018 und unter TOP 3a die Einzelabrechnungen für das Jahr 2018 genehmigt. Zu diesem Zeitpunkt lag eine Gesamtabrechnung vom 11.03.2019 für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 vor, welche die folgenden Angaben enthält:
Abrechnunqs-Position EUR
Umlageabrechnung Ausgaben, evtl. incl.[…]