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Abfindung berechnen bei Kündigung

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Abfindung bei Kündigung und was Sie zur Berechnung wissen sollten
Es ist in den Medien sehr häufig ein fester Bestandteil der Berichterstattung, dass Geschäftsführer oder auch Manager bzw. Vorstandsmitglieder von Unternehmen im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von ihren ehemaligen Arbeitgebern enorm hohe Abfindungszahlungen erhalten. Von diesen Zahlungen sind durchschnittliche Arbeitnehmer jedoch regelrechte Welten entfernt, auch wenn die Abfindungszahlung an einen durchschnittlichen Arbeitnehmer keine Seltenheit darstellt. In diesem Zusammenhang muss jedoch erwähnt werden, dass ein Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung nicht automatisch mit einer Abfindungszahlung rechnen kann. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung seitens des Arbeitgebers zugunsten des Arbeitnehmers, der aus dem Unternehmen scheidet, ist in Deutschland nicht existent. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung keinerlei Abfindung erhalten kann. In vielen Fällen ist die Abfindung sogar ein fester Bestandteil der Unternehmenspolitik, jedoch werden in der Regel im Hinblick auf die Abfindungshöhe keinerlei Angaben seitens des Arbeitgebers gemacht.

Es gibt durchaus Ausgangslagen, bei denen die Abfindungshöhe ein fester Bestandteil eines Sozialplans ist oder bei denen die Abfindungshöhe als Verhandlungsangelegenheit zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber angesehen wird.
In welcher Höhe kann eine Abfindung ausfallen?
Es ist schwer zu wissen, ob und welche Abfindung Ihnen im Falle einer Kündigung zusteht. Deshalb kann es hilfreich sein sich direkt an einen Experten für Arbeitsrecht zu wenden. Wir stehen Ihnen nach einer Kündigung zur Seite. (Symbolfoto: Von shisu_ka/Shutterstock.com)

Die Abfindungshöhe ist in erster Linie von verschiedenen Kriterien abhängig zu machen.

die Dauer der Betriebsangehörigkeit des Arbeitnehmers
die Höhe des Verdienstes von dem Arbeitnehmer in dem Unternehmen
die Branche, in welcher das Unternehmen tätig ist
die Region, in welcher das Unternehmen angesiedelt ist
ggfs. das Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers bzw. dessen Rechtsanwalt
[…]


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