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Rechtsanwälte Kotz GbR

Teilzeitbeschäftigung wegen laufender Elternzeit

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ArbG Hamburg – Az.: 1 Ca 44/17 – Urteil vom 17.11.2017

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Antrag der Klägerin auf Verringerung ihrer vertraglichen Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden vom 25.9.2017 bis 24.9.2019 zuzustimmen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Verteilung der Arbeitszeit der Klägerin vom 25.9.2017 bis 24.9.2019 auf Montag bis Donnerstag, 6.00 Uhr bis 11.00 Uhr festzulegen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf 9.291, — € festgesetzt.

5. Die Berufung wird für die Beklagte nicht gesondert zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten darum, ob die Klägerin verlangen kann, während ihrer laufenden Elternzeit in Teilzeit beschäftigt zu werden.

Die Beklagte, beschäftigt etwa 225 Arbeitnehmer. Bei der Beklagten besteht ein Betriebsrat.

Die Klägerin ist gelernte Fachkraft für Lebensmitteltechnik und bei der Beklagten seit dem 15. September 2008 mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von zuletzt 2.847,- EUR brutto zuzüglich einer Schichtzulage von 250,- EUR brutto monatlich auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 11. September 2008 (Anlage B1, Blatt 35 ff. der Akten) als Anlagenfahrerin (Operator) tätig. Ab November 2008 bis zum Beginn des Mutterschutzes vor der Geburt ihres ersten Kindes im August 2009 war die Klägerin als Senior Operator tätig.

Die Produktion der Beklagten arbeitet in einem vollkontinuierlichen 3-Schicht-System an 7 Tagen wöchentlich. Produktionsmitarbeiter wie die Klägerin sind – mit wenigen Ausnahmen – einer von 4 festen Schicht(grupp)en zugeordnet. Diese Schichten rotieren nach einem für jeweils ein Kalenderjahr im Voraus festgesetzten Schichtplan und durchlaufen das Wechselschichtsystem. Die Frühschicht dauert jeweils von 6.00 Uhr bis 14.15 Uhr, die Spätschicht von 14.00 Uhr bis 22.15 Uhr und die Nachtschicht von 22.00 Uhr bis 6.15 Uhr; außerdem gibt es eine Freischicht. Zwei der Schichtteams bestehen aus jeweils 16 Produktionsmitarbeitern und die anderen zwei aus jeweils 20 Produktionsmitarbeitern. Darin eingeschlossen sind ein bis zwei Schichtleiter je Schichtteam. Zusätzlich sind jedem Schichtteam 4 Pool Operator als Springer zugeordnet. Die Pool Operator kommen zum Einsatz in Krankheits-, Urlaubs- oder sonstigen Fällen eines Mitarbeiterausfalls. Dazu gehören auch Pausenzeiten oder geplante Reinigungstätigkeiten.

Die Schichtteams der Beklagten arbeiten in 6 Hallen. Die Hallen sind jeweils einem von insgesamt zwei Streams zugeordnet. Aus dem in jeder Halle befindlichen Computerraum werde[…]


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