AG Pfaffenhofen – Az.: 1 C 693/17 – Urteil vom 15.12.2017
1.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.045,02 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 03.08.2017 sowie weitere 281,30 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
2.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 2.045,02 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt Schadensersatz aus einem Kfz-Mietvertrag.
Die Klägerin betreibt eine gewerbliche Autovermietung.
Mit Vertrag vom 7.4.2017 mietete der Beklagte bei der Klägerin mit schriftlichem Vertrag einen Transporter mit dem amtlichen Kennzeichen XYZ. Der Beklagte unterzeichnete den entsprechenden Mietvertrag, auf den vollinhaltlich verwiesen wird. Im Mietvertrag wurde eine Haftungsreduzierung mit Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro vereinbart. „HAFTUNGSREDUZIERUNG GEMÄSS III.2. DER MIETBEDINGUNGEN Bei jedem Unfallschaden haftet der Mieter gegenüber E je Schadenfall nur bis zu 100,00 €.“ Dies war durch den Beklagten handschriftlich unterschrieben worden.
Daneben hatte der Beklagte mit Unterschrift auch die Einbeziehung der Mietbedingungen bestätigt. So heißt es in dem hierzu grau hervorgehobenen Bereich in der Mitte des Mietvertragsformulars: „Es gelten die umseitig abgedruckten Mietbedingungen für Kraftfahrer.“
Zugleich war dort ausdrücklich durch Fettdruck hervorgehoben und mit handschriftlicher Einkreisung besonders hervorgehoben: „- BEI JEDEM UNFALL IST SOFORT DIE POLIZEI HINZUZUZIEHEN -“
Dies war dann durch den Beklagten als Mieter gesondert unterschrieben worden.
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen war unter „III. Mieterhaftung“ und dort unter Ziffer 2. geregelt: „Haftungsreduzierung. Vereinbaren die Parteien durch Angabe eines Betrages und Unterschrift des Mieters in dem betreffenden Kasten auf der Vorderseite dieses Formulars eine Haftungsreduzierung, so wird E den Mieter nach näherer Maßgabe der Bestimmungen dieser Ziffer III. bei Unfallschäden je Schadensfall nur bis zu diesem vereinbarten Betrag in Anspruch nehmen und im Übrigen freistellen. …“
Unter Ziffer 5 ist geregelt: „Wegfall der Haftungsreduzierung bei Verstößen gegen Obliegenheiten. Im Falle eines Verstoßes gegen … Ziffer I.4. (Anzeigepflicht) dieser Mietbedingungen entfällt die Haftungsreduzi[…]