Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Schmerzensgeld leichte HWS-Verletzungen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Saarbrücken – Az.: 13 S 122/17 – Urteil vom 19.01.2018

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Neunkirchen vom 31.07.2017 – 13 C 725/15 (06) – abgeändert. Die Beklagten werden unter Klageabweisung im Übrigen als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.436,40 € sowie 179,27 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.10.2015, zu zahlen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 60% und die Beklagten als Gesamtschuldner 40%.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Gegenstand der Klage sind Schadenersatzansprüche der Klägerin aus einem Verkehrsunfall vom 19.02.2015 in …, wobei die volle Einstandspflicht der Beklagten dem Grunde nach außer Streit steht.

Am fraglichen Tage befuhr die Klägerin mit dem Pkw Suzuki Jimny (amtl. Kennzeichen …) die … Straße von … Mitte kommend Richtung …, als der Erstbeklagte mit seinem Pkw Mercedes-Benz TC 180 (amtl. Kennzeichen …) aus der wartepflichtigen … kommend seitlich von rechts gegen das klägerische Fahrzeug stieß.

Mit ihrer Klage hat die Klägerin die Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 2.000 €, Ersatz des Haushaltsführungsschadens in Höhe von 1.000 € sowie die Erstattung von Fahrtkosten und „Abwesenheitsgeld“ für krankengymnastische Behandlungen in Höhe von 566,40 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, jeweils nebst Zinsen, begehrt. Sie hat behauptet, sie sei durch den Aufprall verletzt worden, so dass sie unter anderem bis 15.03.2015 arbeitsunfähig gewesen sei und vier Wochen lang ihren Haushalt nicht habe führen können.

Die Beklagten sind dem entgegengetreten und haben eine unfallbedingte Verletzung der Klägerin bestritten.

Das Amtsgericht hat die Klage nach Einholung eines technischen und eines medizinischen Sachverständigengutachtens abgewiesen, weil eine Verletzung der Klägerin durch den Unfall nicht erwiesen sei.

Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin, mit der sie ihre erstinstanzliche[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv