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KG – Ausschließung eines Kommanditisten

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LG Hannover – Az.: 23 O 58/17 – Urteil vom 07.02.2018

1. Es wird festgestellt, dass der in der Gesellschafterversammlung der Gesellschafter der Beklagten vom 22. September 2017 gefasste Gesellschafterbeschluss, den Kläger mit dem Datum der Beschlusszustellung aus der Beklagten auszuschließen, unwirksam ist.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger ist Kommanditist der Beklagten. Er nimmt die Beklagte auf Feststellung der Unwirksamkeit eines in der Gesellschafterversammlung vom 22. September 2017 gefassten Beschlusses über seine Ausschließung aus der Gesellschaft in Anspruch.

Die Beklagte ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 5. April 2016 aus der…deren Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter der Kläger und die weitere Kommanditisten der Beklagten … waren, entstanden (Anlage K1). Mit einem Anteil von 3,7 % am Gesellschaftsvermögen beteiligter Komplementär der Beklagten ist …, der Bruder des Klägers (vgl. Gesellschaftsvertrag vom 5. April 2016, Anlage K2).

Am 22. September 2017 fand eine Gesellschafterversammlung statt, zu der der Komplementär als „außerordentliche Gesellschafterversammlung“ mit Schreiben vom 5. September 2017 eingeladen hat (Anlage K6). In dieser Versammlung wurde der Beschluss gefasst, den Kläger aus der Gesellschaft auszuschließen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Kommanditist notwendige Maßnahmen verhindere, die für den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft unabdingbar seien, durch die (unangekündigte) Kündigung seiner Bürgschaft für das Geschäftskonto bei der … Desinteresse an der Gesellschaft gezeigt bzw. dem Unternehmen geschadet habe und befürchtet werden müsse, dass der Kommanditist dem Unternehmen schaden wolle, was (auch) daraus abzuleiten sei, dass dieser in einem Gespräch am 22. August 2017 geäußert habe, dass es ihm egal sei ob die Firma Insolvenz anmelden müsse (vgl. Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 22. September 2017, Anlage K7).

Vorangegangen waren Gesellschafterversamml[…]


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