Sorgerechtsverfügung: Vormund für minderjährige Kinder im Todesfall der Eltern
Viele Erziehungsberechtigte in Deutschland geben sich im Zusammenhang mit dem eigenen Tod und dem Sorgerecht der Kinder einer trügerischen Sicherheit hin. Sollten die Kinder die Eltern verlieren, so geht das Sorgerecht jedoch nicht automatisch auf die Taufpaten oder nahe Verwandte über. Vielmehr ist es so, dass bei minderjährigen Kindern ein Gericht auf der Grundlage der gerichtseigenen Auffassung darüber entscheidet, wem das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder zufällt. Sollten Eltern dem Gericht diese Entscheidung nicht alleinig überlassen, so sollte bereits zeitig zu Lebzeiten eine entsprechende Sorgerechtsverfügung erstellt werden.
Die wenigsten Eltern jedoch setzen sich mit dieser Sorgerechtsverfügung in der notwendigen Art und Weise auseinander, da der eigene Tod ja nur zu gern verdrängt wird. Dies ist menschlich, kann jedoch für die Kinder durchaus fatale Folgen nach sich ziehen.
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Wem fällt das Sorgerecht für die Kinder zu, wenn die Eltern versterben sollten?
Sorgerechtsverfügung: Werwird Vormund und kümmert sich im Todesfall der Eltern um die minderjährigen Kinder? (Symbolfoto: Von nastya_ph/Shutterstock.com)
Im Grunde genommen ist die Regelung bei verheirateten Paaren, die gemeinsame Kinder erziehen, sehr simpel. Sollte ein Elternteil versterben, so erhält der überlebende Elternteil das alleinige Sorgerecht für die Kinder. Die wenigsten Eltern wissen jedoch, dass diese Regelung auch bei geschiedenen oder getrennt lebenden Paaren zur Anwendung kommt.
Diese Regelung greift in Deutschland, ohne dass sich ein Gericht mit der Frage des Sorgerechts für die Kinder befasst! Sollte die Trennung nicht gütlich erfolgt sein kann dies für denjenigen Elternteil, welcher das bisherige Sorgerecht für die Kinder innehatte, durchaus mit Sorgen verbunden sein.
Was geschieht, wenn beide Elternteile versterb[…]