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Verjährung Vermächtnisanspruch

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Verjährungsfrist für Vermächtnisse
Im deutschen Erbrecht gibt es durchaus einen wichtigen Unterschied zwischen dem klassischen Erbe eines Erblassers und einem Vermächtnis. Während das Erbe dem Erbnehmer sozusagen kraft Gesetz auch dann zufällt, wenn kein Testament des Erblassers vorhanden ist, verhält es sich bei dem Vermächtnis anders. Diejenige Person, die von dem Vermächtnisgeber mit einem Vermächtnisanteil aus der Erbmasse bedacht wird, muss gegenüber den Erben diesen Anspruch erst einmal geltend machen bzw. ausdrücklich einfordern. Damit der Vermächtnisnehmer diesen Vermächtnisanspruch auch tatsächlich einfordern kann ist es jedoch zunächst erst einmal erforderlich, dass der Vermächtnisnehmer von dem Anspruch Kenntnis erlangt. Selbstverständlich ist auch der Vermächtnisanspruch an gewisse Verjährungsfristen gebunden, sodass es in der gängigen Praxis auch immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen kann. In einem aktuellen Fall musste sich nunmehr das Oberlandesgericht München (OLG) mit einem derartigen Fall auseinandersetzen und hat dazu auch eine neuerliche Entscheidung im Hinblick auf die Verjährung des Vermächtnisanspruchs getroffen (Aktenzeichen 33 W 92/21 vom 18.02.2021).

Ein Vermächtnisanspruch entsteht auf der Grundlage des § 2176 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dann, wenn das Vermächtnis auch tatsächlich ansteht. Dies geschieht mit dem Todesfall der Person, die als Erblasser rechtlich eintritt. Auf der Grundlage des § 196 BGB sind Vermächtnisansprüche sowie die Eigentumsübertragung an Immobilien oder Grundstücken an eine Verjährungsfrist in Höhe von 10 Jahren geknüpft.
Der zugrundeliegende Fall
Seit 2010 gilt für Ansprüche aus einem Vermächtnis die so genannte Regelverjährungsfrist von drei Jahren, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB (Immobilien und Grundstücke 10 Jahre). (Symbolfoto: Von Burdun Iliya/Shutterstock.com)

Das OLG München sah sich mit einem Fall konfrontiert, in dem ein schriftlicher Antrag von Enkelkindern der in den Jahren 2006 sowie 2009 verstorbenen Erblasser auf eine Eintragung einer Grundbuchvormerkung gestellt wurde. Dieser Antrag sollte der Anspruchssicherung im Zusammenhang mit dem VermÃ[…]


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