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Radfahrersturz – Ausweichmanöver vor entgegenkommenden Pkw

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LG Hanau – Az.: 1 O 363/17 – Urteil vom 20.02.2018

Die Beklagte zu 2.) wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 29.03.2017 und weitere 138,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 29.03.2017 zu zahlen.

Die Beklagte zu 2.) wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 650,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 03.05.2017 zu zahlen

Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) verpflichtet ist, sämtliche dem Kläger entstandenen und noch entstehenden immateriellen und materiellen Schadensersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall vom 22.06.2016 zu erstatten, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder noch übergehen unter Berücksichtigung eines Mitverschulden des Klägers um 50 %.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klägers müssen  die Beklagte zu 2) 25 % und der Kläger 75 % tragen.

Der Kläger muss die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen.

Der Kläger muss 51 % der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2.) tragen, den Rest muss sie selbst tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagten auf Zahlung von Schadensersatz und Feststellung der künftigen Ersatzpflicht in Anspruch.

Am 22.06.2016 gegen 15 Uhr befuhr der Kläger den ca. 2m breiten Radweg XXXXXX von XXXXXX kommend in Fahrtrichtung XXXXXX. Die Beklagte zu 1) befuhr mit dem der Stadt XXXXXX gehörenden und bei der Beklagten zu 2.) versicherten PKW (amtl. Kennzeichen XXXXXX) den Radweg in entgegengesetzter Richtung. Die beiden Verkehrsteilnehmer fuhren ohne Berührung aneinander vorbei. Der Kläger stürzte unmittelbar danach vom Fahrrad. Dabei zog er sich Verletzungen insb. am linken Oberarm zu. Er wurde stationär in die XXXXXX in XXXXXX aufgenommen und operativ versorgt. Am 27.06.2016 konnte er entlas[…]


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