AG Frankfurt – Az.: 32 C 1966/17 – Urteil vom 20.02.2018
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Die Kläger nehmen die Beklagte auf Aufwendungs- und Schadensersatz aus einem Reisevertrag in Anspruch.
Am 25.11.2016 buchte die Klägerin für sich und für den Kläger bei der Beklagten eine Flugreise nach Thailand für den Zeitraum vom 13. bis zum 26.01.2017 zu einem Gesamtreisepreis von 2.748 €. Enthalten war ein sogenanntes Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn jeweils am Hin- und Rückflugtag für eine An- bzw. Rückreise zum/vom Flughafen Köln/Bonn. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die mit Anlage K1 in Kopie vorgelegte Buchungsbestätigung der Beklagten (Blatt 6 ff. d.A.) Bezug genommen.
Die Beklagte empfiehlt ihren Kunden, bei internationalen Flügen spätestens zwei Stunden vor Abflug einzuchecken. Hinsichtlich der Nutzung des Rail & Fly-Tickets empfiehlt die Beklagte ihren Kunden, wegen möglicher Verspätungen im Zugverkehr eine Zugverbindung zu wählen, die laut Fahrplan mindestens drei Stunden vor Abflug eine Ankunft am Abfertigungsschalter des Abflughafens gewährleistet. Hinsichtlich der Einzelheiten wird insoweit auf die Anlagen K10 und K12 (Blatt 50 ff., 92 f. d.A.) Bezug genommen.
Der ursprünglich für den 13.01.2017 um 11:00 Uhr terminierte Abflug von Köln/Bonn nach Phuket wurde auf 14:55 Uhr verschoben, was die Beklagte den Klägern bereits eine Woche vor der geplanten Abreise mitteilte.
Die Kläger nutzten an jenem Tag das Rail & Fly-Ticket für die Anreise zum Flughafen und fanden sich zur planmäßigen Abfahrt des Zuges ICE 726 um 9:55 Uhr am Hauptbahnhof in Würzburg ein. Planmäßige Ankunft des Zuges am Bahnhof Siegburg/Bonn wäre um 12:10 Uhr gewesen. Der Zug verspätete sich jedoch sowohl hinsichtlich seiner Abfahrt als auch auf der Strecke un[…]