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Was ist eine Grunddienstbarkeit?

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Eine Grunddienstbarkeit definiert, welche Rechte der Eigentümer eines Grundstücks anderen Nutzern einräumen muss
Wer bei Immobilien einmal einen genaueren Blick in das Grundbuch wirft, der wird dort sehr häufig auf sogenannte Grunddienstbarkeiten treffen. Die Frage, die sich nunmehr stellt, lautet dahingehend, was genau eigentlich eine Grunddienstbarkeit eigentlich ist. Gerade für diejenigen Menschen, die sich mit dem Gedanken des Erwerbs einer Immobilie beschäftigen, ist diese Frage ganz besonders wichtig.
Was genau ist die Grunddienstbarkeit eigentlich?
(Symbolfoto: Von ronstik/Shutterstock.com)

ie Grunddienstbarkeit kann als Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Immobilieneigentümern angesehen werden. Im Rahmen einer Grunddienstbarkeit wird einem Immobilieneigentümer ein Recht an dem Grundstück des anderen Immobilienbesitzer eingeräumt. Ohne die Grunddienstbarkeit hätte der andere Immobilieneigentümer dieses Recht nicht. Derjenige Immobilieneigentümer, dem die Grunddienstbarkeit eingeräumt wird, ist somit auf eine gewisse Art und Weise begünstigt, während hingegen derjenige Immobilienbesitzer, der dem anderen Immobilienbesitzer die Grunddienstbarkeit einräumt, als belastet angesehen wird. Die Grunddienstbarkeit kann somit dem Grunde nach auf die Begrifflichkeit „dienendes Grundstück“ reduziert werden, sodass der Immobilienbesitzer des dienenden Grundstücks durch die Grunddienstbarkeit eine Last im Grundbuch eingetragen hat.

Der praktische Umgang im Zusammenhang mit Grunddienstbarkeiten wird in dem Grundstücksrecht, genauer gesagt in den §§ 1018 – 1029 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gesetzlich geregelt.
Vor dem Erwerb eines Grundstücks auf jeden Fall das Grundbuch prüfen!
Dadurch, dass die Grunddienstbarkeit als Belastung des Grundstücks angesehen wird, mindert sich natürlich auch der Marktwert des Grundstücks. Den wenigsten Käufern eines Grundstücks ist der Umstand bewusst, dass die Grunddienstbarkeiten mit dem Kauf mit übernommen werden. Es ist durchaus denkbar, dass der vorherige Grundstückseigentümer dem Nachbarn gewisse Rechte eingeräumt werden. Diese Rechte bestehen für den Nachbarn auch dann, wenn der Eigentümer des Grundstücks durch einen Verkauf oder eine Vererbung wechselt.
Unterschied zum Nießbrauchsrecht
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