LG Köln – Az.: 4 O 307/15 – Urteil vom 06.03.2018
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 18.103,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 10.000,00 EUR seit dem 12.09.2015, aus weiteren 3.556,05 EUR seit dem 04.08.2016 und aus weiteren 4.547,76 EUR seit dem 28.06.2017 zu zahlen.
Weiter werden die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten T2 & Partner GbR, X-Straße, 57610 Altenkirchen von vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 887,03 EUR freizustellen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger unter Zugrundelegung einer Haftungsquote von 2/3 jeden weiteren Schaden zu ersetzen, der zukünftig aus dem Unfallereignis vom 18.12.2014 in dem Y-Lager, S-Straße in 50769 Köln entsteht, soweit dieser nicht auf Dritte oder Sozialversicherungsträger übergegangen ist oder übergehen wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 58 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 42 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche aus einem Unfall vom 18.12.2014 zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu 2). Zu diesem Zeitpunkt befanden sich beide Parteien im Y-Lager Merkenich, S-Straße in 50769 Köln und waren mit dem Transport von Paletten auf so genannten „Elektroameisen“ beschäftigt. Hierbei handelt es sich um Hubwagen, welche zum Transport von Waren auf Paletten genutzt werden und über einen eigenen Elektroantrieb verfügen. Den LKW-Fahrern wird vom Disponenten jeweils ein Tor zum Abstellen des LKWs zugewiesen, hinter dem sich die zu ladende Ware befindet. Der damals 59jährige Kläger transportierte für seinen damaligen Arbeitgeber, die B3 Transporte GmbH & Co. KG zwei Paletten auf einer Ameise. Der Beklagte zu 2) war von der Beklagten zu 1) als LKW-Fahrer eingesetzt und steuerte ebenfalls eine mit Paletten beladene Elektroameise, wobei sich die Ladung in Fahrtrichtung vor ihm befand. Es kam zum Unfall, wobei die Einzelheiten streitig sind. Seitdem ging der Kläger seiner Tätigkeit als Lkw-Fahrer nicht mehr nach. Wegen einer offenen Weber-B-Fraktur des Außenknöchels rechts sowie einer traumatischen Ruptur von Bändern in Höhe des oberen Sprunggelenks und des Fußes rechts wurde er mehrfach stationär im Krankenhaus behandelt und operiert. Im Zeitr[…]