Auffahrunfall durch versagen des Notbremsassistent – Wer haftet bei Fehlfunktionen?
Die Automobilbranche befindet sich derzeitig in einem echten Wandel, was nicht nur die Kraftstoffe der Motoren betrifft. Auch das sogenannte autonome Fahren, sprich das Fahren auf automatischer computerbasierter Art, wird aktuell von den verschiedensten Automobilherstellern ausgiebig getestet. Bereits seit längerer Zeit sind Assistenzsysteme in den modernen Fahrzeugen etabliert, was sowohl ein Segen als auch zugleich ein Fluch sein kann. Der Segen besteht darin, dass dem Autofahrer sehr viele Hilfestellungen im Alltag zur Verfügung gestellt werden. Dies soll, so ist der Grundgedanke, die Sicherheit im Straßenverkehr steigern. An dieser Stelle wird jedoch auch der Fluch von den Assistenzsystemen deutlich, wenn ein Autofahrer sich beispielsweise zu sehr auf die Assistenzsysteme verlässt.
[toc]
Nicht nur die Automobilbranche entwickelt sich in diesem Bereich weiter. Auch die Rechtsprechung in Deutschland muss mit der Entwicklung Schritt halten, da Technik ja nun einmal versagen kann und in derartigen Situationen die rechtliche Situation natürlich durch die entsprechende Rechtsprechung abgesichert sein muss. Besonders eine Entscheidung, die von dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main getroffen wurde, ist hierbei deutlich hervorzuheben.
Durch eine Fehlfunktion eines Assistenzsystems wurde ein Unfall verursacht
Unfall wegen Fehlfunktion in Notbremsassistent – Wie ist hier die Haftungsquote? (Symbolfoto: Von HBRH/Shutterstock.com)
Wenn es in Verbindung mit einem Assistenzsystem zu einem Verkehrsunfall kommt, ist stets die Frage nach der Haftung für die aufkommenden Schäden interessant. Die Frage geht dahin, ob sich ein Fahrer auf das Assistenzsystem als fest integrierten Bestandteil des Fahrzeugs auch verlassen darf und ob dieses Assistenzsystem, wenn es denn versagt, den Fahrer aus seiner Schuld bei dem Verkehrsunfall entlässt. Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) beschäftigen. Eine Fahrerin eines Mercedes, welcher mit dem Mercedes-Produkt CPA (Collision Prevention Assists) ausgestattet ist, befuhr die dreispurige Autobahn 5 (BAB 5). Hinter der Fahrerin befuhr auf der dreispurigen Autobahn auf der rechten Spur im Abst[…]