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Rechtsanwälte Kotz GbR

Notwegerecht – Zugang und Zufahrt zu Grundstück

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OLG Hamm – Az.:  5 U 60/17 – Urteil vom 22.03.2018

Die Berufung des Beklagten gegen das am 01.06.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene Urteil ist jetzt ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
A.

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Einräumung eines Notweges in Anspruch.

Die Klägerin erwarb im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens das Eigentum an den Grundstücken Gemarkung G Flur …, Flurstücke …5 und …6, die mit einem Wohnhaus bebaut sind. Der Zuschlagsbeschluss wurde am 04.12.2014 verkündet. Schuldner und ehemaliger Eigentümer des klägerischen Grundstücks, dessen Beschlagnahme am 01.09.2010 erfolgte, war der Vater des Beklagten. Alle vom Beklagten und seinem Vater gegen den Zuschlagsbeschluss eingelegten Rechtsbehelfe blieben erfolglos. Der Vater des Beklagten erwarb von der Stadt N das benachbarte, 22 qm große Flurstück …9, das zwischen dem Versteigerungsobjekt und dem öffentlichen Wegegrundstück …0 der Stadt N liegt. Zugunsten der Nachbarflurstücke …3 und …8 wurden am 11.11.2013 Wegerechte zu Lasten des Flurstücks …9 bewilligt und am 7.2.2014 im Grundbuch eingetragen. Der Beklagte erwarb mit Auflassung vom 21.11.2013 und Eintragung vom 10.2.2014 das Flurstück …9 von seinem Vater und informierte im Rahmen des Versteigerungstermins vom 7.6.2014 die potenziellen Ersteigerer von den Eigentumsverhältnissen und der Unverkäuflichkeit seiner Parzelle. Das Versteigerungsobjekt liegt zwischen bebauten Privatgrundstücken, einem Bach und einer Bahnlinie und wurde bisher über den aus den Flurstücken …0 und …9 bestehenden Weg erreicht.

2016 brach der von der Klägerin beauftragte Gerichtsvollzieher die Räumung des Versteigerungsobjektes ab, weil der Beklagte den Zugang über sein Grundstück verwehrte. Mit ihrer daraufhin im Juni 2016 eingegangenen und im Juli 2016 zugestellten Klage hat die Klägerin den Beklagten auf Einräumung eines Notwegs in Anspruch genommen. Während des Rechtsstreits ist das Eigentum an der Wegeparzelle …9 durch Auflassung vom 31.5.2017 und Eintragung vom 12.9.2017 auf die C Verwaltungs-GbR, bestehend aus dem Beklagten und seinem Vater, übertragen worden; konkrete Anga[…]


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