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Beweiswert einer Krankschreibung – Entscheidung Bundesarbeitsgericht

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AU-Bescheinigung: Arbeitnehmer müssen Krankheit im Zweifel nachweisen
Die Entscheidung des BAG stärkt die Rechte des Arbeitgebers bei der „Verweigerung der Lohnfortzahlung“ und erschüttert die Beweiskraft der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, insbesondere wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit genau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Bislang war es aus arbeitsrechtlicher Sicht immer der Fall gewesen, dass ein erkrankter Arbeitnehmer zum Beweis seiner Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest bei dem Arbeitgeber vorlegen konnte, um seiner Beweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber Genüge zu tun. Mit einem neuerlichen Urteil des Bundesarbeitsgerichts, welches seinen Sitz in Erfurt hat, wurde jedoch erstmalig einer derartigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arbeitnehmers der Beweiswert abgesprochen. Dieses Urteil hat durchaus weitreichende Folgen für den Arbeitnehmer sowie auch den Arbeitgeber, da der Arbeitgeber hierdurch in die Lage versetzt wird, von dem Arbeitnehmer weitergehende Beweise im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen und als Konsequenz bei einer Nichterbringung weiterer Beweise auch die Fortzahlung des Lohnes zu verweigern.

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Ein Präzedenzfall zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde geschaffen
Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Zweifel des Arbeitgebers (Symbolfoto: Von nitpicker/Shutterstock.com)

Es ist an dieser Stelle fraglich, ob dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt das Ausmaß des Urteils (Aktenzeichen 5 AZR 149/21) vom 08.09.2021 wirklich bewusst gewesen ist. Durch dieses Urteil wird die Tür für zukünftige rechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sehr weit aufgestoßen, denn rechtlicher Raum hierfür ist nunmehr zu Genüge vorhanden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz AU) w[…]


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