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Corona-Impfung: Ärzte verweigern Behandlung von ungeimpften Personen

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Hausarzt will nicht-geimpfte und Impfverweigerer nicht mehr behandeln
Kaum eine andere Thematik spaltet aktuell die Meinungen der Gesellschaft so stark wie die Frage nach der Corona-Impfung. Offensichtlich ist es gängige Praxis geworden geimpfte und ungeimpfte Personen gegeneinander auszuspielen. Während die eine Seite als ausdrücklicher Befürworter der Impfung verschärfende Maßnahmen gegen diejenigen Personen befürwortet, welche sich aus den unterschiedlichsten Gründen heraus nicht impfen lassen, sind eben jene Menschen ohne Impfung der Auffassung, dass sie aktuell gezielt verfolgt werden.

Eine emotionslose Diskussion ist im Zusammenhang mit der Thematik der Impfungen scheinbar kaum noch möglich, doch selbst die Außenstehenden müssen zugeben, dass aktuell die „Ungeimpften“ einen gewissen Druck zu spüren bekommen. 2G-Veranstaltungen sind hierbei nur ein Beispiel von vielen weiteren. Ein weiteres Beispiel ist, dass immer mehr Ärzte und Ärztinnen die Behandlung von ungeimpften Personen verweigern.

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Ein Arzt aus dem Landkreis Osnabrück, genauer gesagt aus Wallenhorst, hat diesbezüglich für sehr viel Furore gesorgt. Die Frage ist nunmehr, ob der Arzt aus Wallenhorst überhaupt das Recht dazu hatte, die Behandlung zu verweigern.

Wichtig: Eine abschließende Bewertung des Verhaltens von dem Hausarzt gegenüber (noch) nicht geimpfte Patienten ist aktuell noch nicht möglich. Die Ärztekammer hat eine umfassende Untersuchung des Falles angekündigt.
Was war aktuell geschehen?
Arzt verweigert die Behandlung ungeimpfte Personen: Diskreminierung oder Verstoß gegen ärztliche Berufspflicht? (Symbolfoto: Von PhotoByToR/Shutterstock.com)

In die Praxis des Hausarztes aus Wallenhorst erschien eine Patientin, welche eine Skepsis gegenüber der Corona-Impfung äußerte. Die Patientin begründete diese Skepsis mit einem noch ausstehenden Kinderwunsch. Ein Impfgegner ist sie ausdrücklich nicht. Wie die NOZ (Neue Osnabrücker Zeitung) berichtete verweigerte der Arzt daraufhin die Behandlung und wollte auch kein Rezept für die Patientin ausstellen.

Der Arzt begründete dieses Verhalten mit der Schutzverpflichtung des eigenen Mitarbeiterteams sowie der anderen Patienten in der Arztpraxis. Nach Rücksprache mit seinem Mitarbeiterteam […]


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