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Schenkungsteuer – übertragenes Vermögens abzüglich Gegenleistung

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Finanzgericht Schleswig-Holstein – Az.: 3 K 209/14 – Urteil vom 24.05.2018

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Schenkung über die Höhe der erwerbsmindernden Gegenleistung zum übertragenen Vermögen.

Der Ehemann der Klägerin, Herr A, schloss am 27. November 2008 mit der Bank C eine Darlehensvereinbarung, aufgrund derer er eine Darlehenssumme von 3,7 Mio. € zur Verfügung gestellt bekam. Die Darlehensverbindlichkeit wurde auf den Grundstücken, die die Anteile an der am 15. Oktober 2009 gegründeten „E GmbH & Co. KG“ (nachfolgend: KG)  betreffen, in Gesamthaft mit zwei weiteren Grundstücken abgesichert. Zusätzlich bürgte die Klägerin mit Vertrag vom 27. November 2008 für diese Darlehensverbindlichkeiten ihres Ehemannes.

Mit Gesellschaftsvertrag vom 15. Oktober 2009 wurde die KG gegründet und die Grundstücke durch den Kommanditisten (der Ehemann der Klägerin) in die Gesellschaft eingebracht.

Mit notariellem Vertrag vom 03. Februar 2010 übertrug der Ehemann der Klägerin 100% seiner Anteile an der „H GmbH“ (nachfolgend: GmbH) und 100% seiner KG-Anteile auf die Klägerin.

Während die Übertragung der GmbH-Anteile ausdrücklich ohne Gegenleistung erfolgte, wurde für die Übertragung der KG-Anteile eine Gegenleistung wie folgt vereinbart (Auszug aus notariellem Vertrag vom 03. Februar 2010):

„Der Kaufpreis für die Kommanditanteile beträgt 570.000,00 EUR. Ein barer Kaufpreis als Gegenleistung ist von der Erschienenen zu 2. (J) nicht zu zahlen. Der bisherige Kommanditist A hat seine Kapitalanteile durch Einbringung der nachfolgend aufgeführten Grundvermögen erbracht:“

Vereinfacht dargestellt:

Grundstück L
Grundstück N (Geschäftsgrundstück)
Grundstück N (Ein-/Zweifamilienhaus)

„Die eingebrachten Immobilien hatten […] einen Buchwert von 570.000,00 EUR und sind belastet mit Grundschulden, welche zur Zeit noch mit ca. 3,7 Mio. EUR valutieren. Die Belastungen der Grundbücher sind nicht auf die Kommanditgesellschaft übergangen. […] Der gesamte Kaufpreis wird dadurch beglichen, dass Frau J (Käufer) das Fortbestehen sämtlicher[…] Lasten und Beschränkungen duldet und in schuldbefreiender Weise die Darlehensverbindlichkeit des Verkäufers (A) bis zu diesem Höchstbetrag von 570.000,00 EUR, […] übernimmt und das Fortbestehen der Grundschulden duldet.“

Am 28. Juni 2011 schloss die Klägerin[…]


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