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Rechtsanwälte Kotz GbR

Voraussetzung für die Annahme einer Geldwäsche

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LG Frankfurt am Main – Az.: 5/03 Qs 7/21 – Beschluss vom 01.07.2021

In der Strafsache wegen: Geldwäsche hier: Beschwerde gegen Arrestbeschluss hat das Landgericht Frankfurt am Main — 3. große Strafkammer als Jugendstrafkammer – am 01.07.2021 beschlossen:

1. Auf die Beschwerde des Beschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichtes Frankfurt am Main vom 04.12.2020, Az. 2401 Js 254499/20 — 931 Gs, aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt die Staatskasse.
Gründe:
Der Beschuldigte wurde durch Vermittlung eines Bekannten angeworben, für die sog. PK-Germany die Benutzerfreundlichkeit verschiedener Applikationen gegen Entgelt zu testen. Die Kommunikation mit der PK-Germany erfolgte ausschließlich per Chat und Telefonie über Whatsapp. Nach näherer Anweisung durch seinen Chat-Partner von PK-Germany lud der Beschuldigte zunächst die App „bitwala-crypto-banking“ über den App-Store herunter und führte sodann über Videotelefonie mit einem Mitarbeiter von „bitwala-crypto-banking“ eine Kontoeröffnung durch. Hierfür erhielt er eine Vergütung von € 30,00. Sodann wurde ihm angeboten, die Apps „n26-the mobile-bank“, „bung“, „bitpanda“, „Wirex-crypto-fiat-accounts“ u.a. zu testen, was er auch tat. Im weiteren Verlauf wurde er u.a. aufgefordert, ein Konto bei der PSD Bank zu eröffnen und der PK-Germany Kontounterlagen sowie PIN zur Verfügung zu stellen, was er ebenfalls tat, ebenso wie bei weiteren Banken wie der Danske Bank, N26 Bank, Bendigo Bank, no-risbank, Targo, Postbank etc. Der Beschuldigte sollte jeweils Fotos der übersandten ec/Kreditkarten, der zugehörigen PINs oder QR-Codes an PK-Germany senden und das Design der Karten bewerten, wobei er auch diesen Vorgaben Folge leistete.

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Auf das am 12.11.2020 durch den Beschuldigten auf seinen Namen eröffnete Konto bei der N26 Bank GmbH mit der IBAN pppppp. gingen schließlich Überweisungen ein, die aus betrügerischen Ebay-Verkäufen herrühren sollen, die über den „gehackten“ Ebay-Account des Geschädigten pp. Haselberg durchgeführt worden sein sollen. Die betrügerischen Handlungen sollen durch noch unbekannte Täter, die den Beschuldigten als App-Tester angeworben hatten, durchgeführt worden sein.

Im Tatzeitraum sollen auf dem Konto des Beschuldigten folgende Beträge[…]


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