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Gaffen als Straftatbestand – Härtere Strafen bis Schmerzensgeld für Opfer

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Schaulustige Gaffer bei Unfällen und Behinderung der Einsatzkräfte
Es lieg in der Natur des Menschen, dass der Mensch neugierig ist. Dies betrifft, auch wenn es viele Menschen überhaupt nicht gerne zugeben möchten, wahrhaft jeden Menschen. Der Grund hierfür liegt in der Struktur des Gehirns, welches insbesondere auf neue und ungewohnte Situationen reagiert. In gewissen Situationen ist eine gewisse Form der Neugier ja auch nicht verkehrt. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen die Neugier des Menschen für andere Menschen lebensgefährlich werden kann. Die Rede ist an dieser Stelle von dem deutschen Straßenverkehr, in welchem sich jährlich unzählige Verkehrsunfälle mit lebensbedrohlichen Folgen für die Unfallbeteiligten ereignen. Die neugierigen Menschen, die als Gaffer vor Ort verharren, die Opfer und Verletzten filmen und die Arbeit der Sicherheitskräfte behindern, sind in Deutschland zu einem echten Problem geworden. Ein Problem, welches der Gesetzgeber nunmehr jedoch per Gesetz angehen möchte.

Wann ist gaffen strafbar? (Symbolfoto: Von Eugen Thome/Shutterstock.com)

Fast jeder Autofahrer hat schon einmal eine Situation erlebt, dass es auf einer Autobahn plötzlich zu einem Stau kommt. In vielen Fällen ist ein Autounfall der Grund für den Stau. Nun hat jeder verantwortungsbewusste Autofahrer in der Fahrschule gelernt, welches Verhalten in einer solchen Situation zwingend erforderlich ist: Es wird eine Rettungsgasse gebildet, damit die Hilfskräfte schnell und problemlos zu der Unfallstelle gelangen können. Diejenigen Autofahrer, welche in der Lage dazu sind, sollten möglichst mit verringerter Geschwindigkeit weiterfahren, um die Staubildung einzudämmen. In der Realität sieht es jedoch leider ein wenig anders aus. Es gibt tatsächlich Menschen, die an der Unfallstelle verharren und aus blanker Neugier oder Sensationslust heraus lieber das Geschehen vor Ort beobachten. Die so genannten Gaffer riskieren dabei nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das der Unfallopfer, da die Einsatzkräfte behindert werden. Wenn sie Rettungseinsatz oder Polizeieinsatz filmen oder Fotos machen gehen die meisten Gaffern in ihrer Sensationslust nicht nur einen Schritt zu weit, darüber hinaus verletzten sie die Persönlichkeitsrechte d[…]


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